Vier verletzte Polizisten: Urteile nach eskalierter Party am Baldeplatz gefallen

Prozess am Amtsgericht: Vier Polizisten wurden bei einer Kontrolle von Feiernden verletzt.
John Schneider
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Hier wird oft gefeiert: der Baldeplatz.
jot Hier wird oft gefeiert: der Baldeplatz.

München - Maximilian K. (21, alle Namen geändert) feierte mit Freunden Geburtstag - mitten in der Nacht am Baldeplatz. Als eine Polizeistreife nach dem Rechten schauen wollte, eskalierte die Situation, es kam zu Handgreiflichkeiten. Am Ende waren vier Polizisten verletzt.

Dafür mussten sich der damals alkoholisierte Maximilian K., seine Schwester Hanna K. (23) und ihr ebenfalls betrunkener Spezl Peter D. (20) gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf bei allen dreien: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei Hanna K. und Peter D. kommt der Vorwurf des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte hinzu.

Bodycam eines Polizisten zeichnet den Tumult auf

Der Tathergang: Am 5. Juni 2021 gegen drei Uhr wurde eine Polizeistreife an der Wittelsbacherbrücke Ecke Baldeplatz auf die Party aufmerksam. Die Feiernden hörten mit einer Musikbox lautstark Musik.

Die Polizisten wollten die Musikbox sicherstellen, doch Maximilian K. habe diese gepackt und sei damit weggelaufen. Er kam nicht weit. Ein Polizist hielt ihn fest. Als er dann zum Dienstfahrzeug gebracht werden sollte, wehrte sich der 21-Jährige. Er trat gegen einen Baumschutzbügel, ließ sich zu Boden fallen und schrie lautstark um Hilfe.

Auf der Bodycam eines Polizisten ist der Tumult aufgezeichnet worden. Maximilian K. ruft da nach einem Notarzt, weil er sich verletzt haben will. Tatsächlich verletzt wurden aber in diesem Fall laut Anklage vier Polizisten. Sie erlitten in dem Gerangel Kratzer, Schürfwunden und Prellungen.

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Angeklagter gibt im Prozess Geständnis ab

Im Prozess gibt der 21-Jährige ein Geständnis ab, während sein Spezl die Vorwürfe gegen sich abstreitet. Auch die junge Frau ist sich offenbar keiner Schuld bewusst. Sie habe nur ihrem Bruder helfen wollen, und dabei einen Polizisten an der Schulter gezogen. Mehr nicht.

Ihr Bruder wird vom Amtsrichter Andreas Schätzl nach Jugendrecht zu vier Tagen Kurzarrest verurteilt. Auch sein Spezl kommt mit einer sogenannten Schriftmaßnahme davon. Er soll seine Handlungen noch einmal überdenken und verschriften. Außerdem wird er an drei Alkoholberatungsgesprächen teilnehmen müssen.

Hanna K. wird nach Erwachsenen-Strafrecht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

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38 Kommentare
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  • chefsderliga am 02.10.2022 06:05 Uhr / Bewertung:

    @Ardana
    "Klar, wenn man die Ordnungshüter angreift, dann kann/muss man für die Täter Entschuldigungsgründe auflisten und aufzeigen."
    In demArtikel steht nichts über einen Angriff auf Ordnungshüter.

    "In der von Ihnen @Sarah-Muc oftmals angeführten früheren Zeit wurde da gerechter bestraft."
    Diese Aussage ist nach § 130 Abs. 4 StGB eine strafbare Handlung.

  • Sebastian B. am 30.09.2022 15:46 Uhr / Bewertung:

    Wenn man sich hier über Richter beschwert, dann ist das ok. Kritische Worte in Richtung Polizei führen dazu, dass man wegen Verstoßes gegen Regeln gesperrt wird. Bye-bye AZ! Du wirst mir nicht fehlen!

  • Sarah-Muc am 30.09.2022 10:29 Uhr / Bewertung:

    Herrlich - hier sind die Super-Juristen unter sich und kritisieren ein Urteil, dessen Begründung
    sie alle nicht kennen. Da schreibt sogar ein Forist 2 x den gleichen Beitrag um seiner Empörung
    Ausdruck über das lächerliche Urteil zu verleihen. Wieviel Jahre sollen die jungen Leute denn
    einen verschärften Knast bekommen ? Einzelhaft ohne Fenster???
    Ich bin so heilfroh über unsere Justiz und unsere Richter, die auch strafmindernde Umstände
    berücksichtigen und den Menschen Chancen zur Besserung geben. Und die bekommt mal halt nicht in dem von euch geforderten Knast. Bei euch gäbe es wahrscheinlich mehr Knäste als andere
    Unterkünfte. Ein wunderschönes Land - grusel!

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