Vergewaltigung: Clique fällt über zwei Schülerinnen her

Jugendliche lernen zwei Mädchen (15 und 16) am Stachus und laden sie in eine Wohnung in der Blumenau ein. Dort spielen sich Szenen ab, mit denen sich nun die Jugendstrafkammer befasst.
John Schneider |
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Angeklagt wegen Vergewaltigung, Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung: Die Clique vor Gericht.
Gregor Feindt Angeklagt wegen Vergewaltigung, Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung: Die Clique vor Gericht.

München - Was als nettes Wein- und Sektgelage begann, wurde am Ende für die beiden Mädchen (15, 16) der blanke Horror. Petra R. und Anna S. (Namen geändert) waren im Februar nach Mitternacht am Stachus unterwegs und nahmen dort die Einladung einer achtköpfigen Clique (16 bis 20 Jahre alt) an, in der Blumenau weiter zu feiern.

Die Stimmung auf der „Hausparty“ in der Wohnung schlug aber plötzlich um. Laut Anklage begannen sechs der acht Angeklagten, darunter zwei Mädchen, ihre beiden Opfer zu entkleiden. Die wehrten sich, hatten gegen die Übermacht aber keine Chance.

In der Folge wurden die beiden Mädchen von fünf Cliquen-Mitgliedern missbraucht und vergewaltigt. Eine Jugendliche ist zudem wegen Beihilfe angeklagt, zwei weitere Buben stehen wegen unterlassener Hilfeleistung vor der Jugendkammer.

Am ersten Prozesstag wurde die Öffentlichkeit wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten ausgeschlossen. Hinter verschlossenen Türen wurden die Beschuldigten befragt. Einer von ihnen soll die Tat weitgehend gestanden und dabei auch seine Komplizen belastet haben.

Die Anklage spricht davon, dass Anna S. an diesem 15. Februar zunächst nur über der Hose gestreichelt wird. Dann ziehen ihr drei Burschen die Hose aus, obwohl sich das Mädchen mit Strampeln und Treten zur Wehr setzt.

Dass die beiden Opfer überhaupt mitgegangen sind, mag daran gelegen haben, dass auch zwei Mädchen in der Clique mit von der Partie waren. Doch die bieten wenig Schutz. Im Gegenteil.

Eine der Angeklagten heizt die Stimmung angeblich an. Sie beginnt, Anna S. zu küssen und am Schenkel zu streicheln, um sie „heiß zu machen“. Die beiden Mädchen der Blumenauer Clique ziehen ihr dann das Oberteil aus. Dass Anna S. dabei die Arme verschränkt, um das zu verhindern, hilft ihr nichts.

Ihrer Freundin Petra R. ergeht es nicht besser. Auch sie wird trotz ihres Widerstands ausgezogen. Und es kommt noch schlimmer: Beide Mädchen werden festgehalten, dann dringen mehrere Täter abwechselnd mit ihren Fingern in die Vagina ein. Juristisch ist das eine Vergewaltigung.

Höhepunkt der Qualen: Laut Anklage wird versucht, Petra R. mit dem Hals einer Flasche zu vergewaltigen. Das gelingt aber nicht. Die Clique lässt erst nach zwei Stunden von ihren Opfern ab.

Die laufen zu einem Nachbarn, um Hilfe zu holen. Sieben Jugendliche werden kurz darauf in der Wohnung festgenommen.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil soll am Freitag fallen.

 

 

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