Uhrmacherhäusl: Mitarbeiter belastet den Eigentümer

Obergiesing - Der Groll ist ihm noch heute deutlich anzumerken. "Lächerlich und beschämend" nennt ein ehemaliger Mitarbeiter (45) des Eigentümers des Uhrmacherhäusl vor Gericht, was rund um den Abriss passiert ist. Er habe sich über seinen Chef geärgert und gekündigt.
Der 45-jährige Monteur ist quasi der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, die dem Eigentümer Nötigung und gemeinschädliche Sachbeschädigung vorwirft, weil er Mieter rausgeekelt und den Abriss des denkmalgeschützten Hauses in Auftrag gegeben haben soll.
Zeuge erhärtet Vorwurf der Nötigung gegenüber Mietern
Der Zeuge bestätigt, dass der Eigentümer das Haus abreißen ließ und dafür eine Geldstrafe in Kauf nehmen wollte.

Auch den Vorwurf der Nötigung erhärtet der Zeuge in der Verhandlung am Montag. Die Haustür sei ausgehängt worden, damit es im Haus kalt wird. Tatsächlich wurden dann Wasser, Strom und damit die Heizung abgedreht. Bis die Mieter sich einverstanden erklärten, das Haus sofort zu verlassen.
Auftrag für Abriss ist nie erfolgt
Das ruft Mieterschützer auf den Plan. "Der Fall zeigt deutlich, wie rabiat es auf dem Münchner Mietmarkt zugeht", sagt Simone Burger, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins München.
Die Anwälte des Eigentümers erklärten dagegen bereits beim Prozessauftakt, dass ihr Mandant Opfer einer Hetzjagd geworden sei, bestreiten den Vorwurf der Nötigung. Der Angeklagte selbst zieht es zunächst vor, zu schweigen.
Bauunternehmer spricht von Versehen
Ihr Mandant habe den wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung mitangeklagten Bauunternehmer nicht mit dem Abriss beauftragt, sagen an seiner statt die Anwälte. Der Mann allein sei für "das tragische Unglück" verantwortlich. Grund sei eine psychische Ausnahmesituation gewesen.
Der Bauunternehmer hatte beim Prozessauftakt zugegeben, das Uhrmacherhäusl abgerissen zu haben. Aus Versehen. So sei der Bagger eigentlich für eine Baustelle bei Stuttgart gedacht gewesen, aber in Giesing gelandet. Als er zu den näheren, sehr persönlichen Umständen seines "Aussetzers" befragt werden soll, wird die Öffentlichkeit zwischenzeitlich vom Amtsrichter ausgeschlossen.