Uhrmacherhäusl in Giesing: Kampf für den Wiederaufbau geht weiter
Giesing - Im Streit um das abgerissene Uhrmacherhäusl hatte das Verwaltungsgericht dem Eigentümer recht gegeben (AZ berichtete). Der Grund: ein Formfehler der Stadt. Diese hatte vom Eigentümer gefordert, dass er das denkmalgeschützte Gebäude wieder aufbauen müsse.
Nach Ansicht des Gerichts hätte sich die Stadt mit dieser Forderung aber zuerst an den Bauunternehmer wenden müssen, der das Haus zerstört hatte. Die Stadt sieht das nach wie vor nicht so. In einer Anfrage will die CSU-Fraktion von Stadtbaurätin Elisabeth Merk (parteilos) wissen, wie es weitergeht.
Die Abriss-Firma ist inzwischen aufgelöst
Das Problem: Die als Bauherr aufgetretene Firma ist inzwischen aufgelöst worden, der Handelsregistereintrag wurde gelöscht. Juristische Schritte seien nur noch gegen den Zerstörer des Gebäudes, den Chef der ehemaligen Firma, möglich. Die Stadt werde diesen zunächst anzuhören. Merk: "Bei fehlender Bereitschaft werden wir eine Wiedergutmachung anordnen."
Merk weiter: "Ein Fall wie das Uhrmacherhäusl, bei dem ein denkmalgeschütztes Gebäude vorsätzlich dem Erdboden gleich gemacht wird, ist in der jüngeren Geschichte der Stadt nicht bekannt." Sich den denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen zu entziehen, dürfe sich für Investoren und Eigentümer nicht lohnen.
Man wolle solche Fälle in Zukunft "bei den ersten Anzeichen überwachen und ahnden", kündigt sie an.
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