Über sechs Jahre Knast für Vergewaltiger (26)

Haidhausen/München - Der 26-jährige Koch-Azubi kann von Glück reden, dass er nicht noch härter bestraft wird. Weil er bereits einmal wegen der Vergewaltigung einer Tänzerin zu einer knapp dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, drohte ihm jetzt sogar die Sicherungsverwahrung.
Doch die Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Frank Zimmer sieht davon ab, beließ es am Freitag bei einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Sie honoriert damit das Bemühen des Angeklagten, sich bei seinem Opfer, einer 53-jährigen Putzfrau, zu entschuldigen und eine Art Wiedergutmachung von 300 Euro zu leisten. Die Frau lehnte allerdings beides ab. Strafmildernd kommt zudem ins Spiel, dass er durch sein umfassendes Geständnis der Frau ersparte, die schrecklichen Minuten der Vergewaltigung am frühen Morgen des 27. November noch einmal vor Gericht durchleben zu müssen.
Die Anklägerin hatte zuvor geschildert, wie der 26-Jährige im Hof der Karaokebar an der Rosenheimer Straße mit der Frau ins Gespräch gekommen war und die 53-Jährige noch als "Oma" bezeichnete. Sie habe sich eine Zigarette von ihm anzünden lassen wollen, als er unvermittelt auf sie losgegangen sei. Er packte sie, zog ihr die Hose herunter und vergewaltigte sie. Ihre Bitten, doch aufzuhören, weil sie keinen Sex wollte, ignorierte er.
Ein Nachbar, der rauchend auf seinem Balkon stand, wurde auf das Geschehen aufmerksam und ging in den Innenhof. Dort sprach er die Beiden an. Der Täter sprang daraufhin auf, ließ von der Frau ab und zog sich die Hose hoch.
Dem Zeugen raunte er noch zu, er solle "dieser Schlampe und Prostituierte kein Wort glauben". Der rief dennoch die Polizei, die den Täter schnell stellte. Tinnapop K. weiß, dass er unter Alkoholeinfluss gewalttätig wird, hatte sich bei seinem ersten Knastaufenthalt auch therapieren lassen. Genutzt hat nichts. Nach seiner Haft will der Thailänder in seine Heimat zurückkehren.
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