Über 5.000 Euro gestohlen

Am Donnerstag wurde eine Seniorin im Münchner Stadtteil Gern Opfer eines dreisten Trickbetrügers.
München - Gegen 13.30 Uhr klingelte der ca. 45-jährige Mann an der Wohnungstür der 80-Jährigen im Bereich Nördliche Auffahrtsallee und Waisenhausstraße. Unter dem Vorwand, eine Wasserdruckkontrolle durchführen zu müssen, verschaffte sich der Trickbetrüger Einlass in die Wohnung. Zwar zeigte der Täter einen Ausweis im Scheckkartenformat vor, doch das Opfer schaute sich diesen nicht genau an.
Opfer musste Wasserhahn anleuchten
Zusammen mit dem Mann ging die 80-Jährige ins Badezimmer. Dort wies er sie an, am Waschbecken und an der Badewanne das Wasser aufzudrehen und den Wasserhahn mit einer Taschenlampe anzuleuchten.
Mit der Ausrede, im Keller etwas kontrollieren zu müssen, ließ der 45-Jährige die Seniorin allein im Badezimmer stehen. Nach ca. zehn Minuten kehrte er zur, immer noch im Badezimmer wartenden, Seniorin zurück. Mit den Worten, dass in zwei Minuten alles erledigt sei, verließ der Trickbetrüger dann das Haus.
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Kuvert mit Bargeld gestohlen und Tresor ausgeräumt
Kurz darauf stellte die betagte Münchnerin fest, dass aus einer Schublade ein Kuvert mit Bargeld fehlte und auch aus einem Tresor weiteres Bargeld entwendet wurde. Insgesamt konnte der Trickbetrüger eine Summe von mehr als 5.000 € erbeuten.
Der Täter wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 45 Jahre alt, 170 cm groß, schlank, europäischer Typ, schwarze Haare, sprach undeutlich und schnell Hochdeutsch; trug eine dunkle Mappe mit sich.
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis der Münchner Polizei
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht. Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.
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