Über 1,5 Promille: Berittene Polizei stoppt Radlerin
Obwohl die Polizei sie zum Anhalten auffordert, fährt eine Radlerin am Flauchersteg einfach weiter. Als sie dennoch kontrolliert wird, ist klar, warum.
Thalkirchen - Am Samstag, 20.07.2013, ritt eine Streife der Polizeireiterstaffel am Flauchersteg. Dort bemerkten die Beamten eine Radlerin, die den Radweg entlang fuhr und große weiße Kopfhörer trug. Sie wollten die Frau kontrollieren und zeigten ihr an, anzuhalten.
Obwohl die Radlerin die Polizeibeamten direkt ansah, missachtete sie deren Aufforderung laut Polizei und fuhr weiter. Die Polizisten ritten ihr hinterher und stellten sie wenige Meter weiter. Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch und gerötete Augen.
Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert in der absoluten Fahruntüchtigkeit. Damit muss die Radlerin einen Blutalkoholwert von mindestens 1,6 Promille gehabt haben. Das Fahrrad wurde daraufhin vor Ort abgesperrt. Die Radlerin wurde nach einer Blutentnahme wieder entlassen.
Bisher dürfen Radler im Gegensatz zu Autofahrern bis zu einem Wert von 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei fahren. „Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren und 1,5 Promille haben und die Polizei Sie anhält, dürfen Sie ungestraft weiterfahren“, sagte Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), im Mai dieses Jahres.
Der ADFC plädiert dafür, den Richtwert für Radfahrer mit 1,1 Promille dem der absoluten Fahruntüchtigkeit für Autofahrer anzupassen. Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille könne niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein, sagt auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD). Doch bisher wollte die Politik keinen Richtwert angeben.