Ude zum Leerstand im Lehel: "Das ist ein Skandal!"
Ude schaltet die Regierung ein. Der Skandal um das leerstehende städtische Haus in der Pilotystraße schlägt immer höhere Wellen.
Lehel - Der Skandal um das leer stehende, schöne Gründerhaus hat selbst OB Christian Ude in Rage gebracht: „Was sich dort abspielt, stellt alles in den Schatten, was bisher in ähnlichen Fällen bekannt war. Das sind hochattraktive Wohnungen. Ich habe das nicht fassen können.“
Dabei wurde jahrelang gegen Anweisungen und Stadtratsbeschlüsse verstoßen, mehrere Briefe des Mietervereins wurden ignoriert. Erst eine prominent besetzte Hausbesetzung durch die „Goldgrund“-Gruppe um Till Hofmann machte am Sonntag auf diese Missstände aufmerksam.
Das sei den Aktivisten „hoch anzurechnen“, lobt Ude. Er verlangt jetzt eine dienstliche Stellungnahme. Das Haus gegenüber der Staatskanzlei steht seit Jahren fast leer. Nur noch eine Mieterin lebt dort. Die Stadt hat das Gründerzeitgebäude 1947 als Stiftung geerbt. Seitdem war es in der Verantwortung der Stiftungsverwaltung im Sozialreferat, zeitweise auch in der Obhut des Kommunalreferats. Seit 2012 wird es von der städtischen Gewofag verwaltet. Die Verwalter dürfen aber grundsätzlich nichts ohne die Stiftungsverwaltung unternehmen. Und die Gewofag hat mehr als ein Jahr drängen müssen, um überhaupt einen Sanierungsauftrag zu bekommen. Bis November soll ein Konzept vorliegen.
Der Ärger in der Pilotystraße ist schon mehr als 30 Jahre alt, wie OB Ude zu seinem Entsetzen erfuhr: „Seit den 70er Jahren wurden Mieter teilweise mit Umzugsbeihilfen von ein paar tausend Mark herausgebracht, damit die Wohnungen leer werden.“ Im Jahre 2002 habe der Stadtrat „genau für dieses Haus einen Sanierungsauftrag beschlossen“, so Ude zur AZ: „Passiert ist nichts!“ Als die Goldgrund-Leute im März auf ein leeres städtisches Haus in der Müllerstraße hingewiesen hatten, verfügte Ude: Leerstehende Wohnungen, die nicht bald vermietet oder saniert werden, müssen gemeldet werden. „Aber das ist von der Stiftungsverwaltung schlicht ignoriert worden“, sagt Ude: „Das ist ein unverzeihlicher Skandal!“ Jetzt wird der Fall rechtlich geprüft. „Hier wurde jahrelang auf Einnahmen verzichtet“, so Ude. Das verstoße gegen den Stiftungszweck: Das Haus darf nicht verkauft werden, und die Stadt muss Gewinne erwirtschaften.
Lesen Sie auch: Promi-Auflauf: "Die Stadt verhält sich wie ein Miethai"
Es gebe manchmal „unvermeidbaren Leerstand, aber davon kann hier nicht im Entferntesten die Rede sein“, so der OB. Stattdessen hat die Verwaltung das einst wertvolle Haus in bester Lage verkommen lassen. Ude: „Es geht nicht, dass bei einer solchen Ratlosigkeit Jahre vergehen. Das hätte gemeldet werden müssen.“ Mit „etwas unternehmerischer Phantasie wäre das zu lösen gewesen“. Dann hätte er die Stadtsparkasse, die Stadtwerke und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in sein Büro geholt. Ude: „Es hätte einer mieten und sanieren können, dann wären auch Einnahmen da gewesen.“
Mit SPD und Grünen hat Ude eine neue Dienstanweisung vereinbart: Ab sofort müssen alle städtischen Dienststellen und Einrichtungen zweimal im Jahr mit Anlass, Anzahl und Adresse alle Leerstände melden und den Zeitplan für die Sanierung.
Wenn der Leerstand länger als ein halbes Jahr dauert, soll der Raum zwischengenutzt werden. Entmietungen sind verboten, solange kein Konzept samt Zeitplan für bauliche Maßnahmen vorliegt.
Ude schaltet die Regierung von Oberbayern ein
Der Skandal um das leerstehende städtische Haus in der Pilotystraße im Lehel zieht immer weitere Kreise. OB Christian Ude hat den Regierungspräsidenten gebeten, stiftungsrechtlich vorzugehen – das Haus wurde der Stadt 1947 als Stiftung vererbt, und für die hat die Regierung die Oberaufsicht.
Ude: „Jahrelang auf Mieteinnahmen zu verzichten, ist eindeutig nicht Zweck der Stiftung.“
Das Personalreferat ist vom OB beauftragt, dienstrechtlich zu prüfen, ob es personelle Verfehlungen gegeben hat. Ude: „Es wurde gegen einen Stadtratsbeschluss von 2002 und gegen eine Anweisung des OB verstoßen.“ Zudem wird geprüft, ob die Stadt ein Bußgeld wegen Zweckentfremdung von Wohnraum erlässt: Das müsste das verantwortliche Sozialreferat gegen sich selbst tun.