"Typischer Fall von Radler-Abzocke"

Das sagen die AZ-User zum Fall einer Radlerin, die Strafe aufgrund eines Verbotsschilds zahlen musste, das sie gar nicht sehen konnte.
von  az
Sabine Bohn mit dem Schild, dass sie erst sehen kann, als sie schon gegen seine Anweisung verstoßen hat.
Sabine Bohn mit dem Schild, dass sie erst sehen kann, als sie schon gegen seine Anweisung verstoßen hat. © Petra Schramek

Perlach - "Wie ein Schildbürgerstreich“: Diese Formulierung fiel der Münchnerin Sabine Bohn ein, als sie 15 Euro zahlen sollte, weil sie auf der Perlacher Lüderstraße mit dem Rad fuhr. Das Verbotsschild konnte sie aber gar nicht sehen, es zeigte in die andere Richtung.

Auf az-muenchen.de sichert.“

„Fedora“ meint: „Frau Bohn hatte Recht, die Presse zu informieren, ein Widerspruch hätte sicher keinen Erfolg gehabt. Ebensowenig eine Information der Behörden über die Beschilderung.“

 
 

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