Streit unter Kollegen: Taxler schwer verletzt - Polizei sucht Zeugen

Bei einer Auseinandersetzung in der Bayerstraße ist ein 27-Jähriger krankenhausreif geschlagen worden.
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Der verletzte Taxler wurde tagelang in einer Münchner Klinik behandelt. (Symbolbild)
Der verletzte Taxler wurde tagelang in einer Münchner Klinik behandelt. (Symbolbild) © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Ludwigsvorstadt - Vor einer knappen Woche ist es zu einer gefährlichen Attacke an einem Taxistand gekommen, nun bittet die Polizei mögliche Zeugen des Vorfalls um Mithilfe bei der Tätersuche.

Am Montagabend gegen 19 Uhr sind am Taxistand in der Bayerstraße zwei Fahrer aneinandergeraten. Dabei ging einer der beiden, ein 27-jähriger Münchner, schwer verletzt zu Boden.

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Taxler kommen 27-Jährigem zu Hilfe

Andere Taxler schritten ein und alarmierten den Rettungsdienst. Der 27-Jährige musste tagelang stationär im Krankenhaus behandelt werden. Erst einige Tage später wurde die Tat angezeigt – von seinem Kontrahenten allerdings fehlt zwischenzeitlich jede Spur.


Der Täter wurde wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 176 cm groß, schlank, südeuropäische Erscheinung, grau-melierte, glatte, dünne Haare, unrasierter Drei-Tage-Bart. Er trug eine dünne Regenjacke und gelb/beige Jeans

Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall am Taxistand in der Bayerstraße 10a geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 24, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

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17 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • SL am 08.11.2021 08:53 Uhr / Bewertung:

    Der oder die Täter befanden sich wie der Syrer im ICE Passau-Hamburg bei Seubersdorf in einem psychischen Ausnahmezustand und sind damit nicht schuldfähig

  • Wendeltreppe am 08.11.2021 12:29 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Auf was fußt denn Ihre Behauptung (!) ?
    Beweis?

  • SL am 08.11.2021 15:38 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wendeltreppe

    Sie haben wohl gelesen, dass beim Syrischen Messerstecher von Schuldunfähigkeit ausgegangen wird. Warum soll es also in diesem Falle nicht auch so sein?

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