Streit am Hauptbahnhof eskaliert: 29-Jähriger attackiert Mann mit Messer

Ludwigsvorstadt - Am Mittwoch hat ein 29-Jähriger einen 34-jährigen Mann am Münchner Hauptbahnhof mit einem Messer angegriffen. Der Bundespolizei zufolge war ein Streit der gewalttätigen Auseinandersetzung vorausgegangen.
Messerattacke am Hauptbahnhof: Angreifer mischte sich in Streit ein
Gegen 11.20 Uhr stritt der 34-Jährige mit einer 20 Jahre älteren Frau an einer Wechselstube im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofs. Nach einiger Zeit mischte sich dann der 29-Jährige in den Streit ein, er bedrohte und bespuckte die Frau.
Nachdem er den Laden wieder verlassen hatte, stritten die Frau und der 34-Jährige noch eine kurze Zeit weiter. Als dann auch er das Geschäft wieder verließ, wartete der jüngere Mann bereits mit gezücktem Messer auf ihn.
Streit am Hauptbahnhof eskaliert: Opfer zieht Hammer aus Gürtel
Nachdem er den ersten Messerattacken ausweichen konnte, zog der angegriffene Mann einen Hammer aus seinem Hosengürtel – nutze diesen aber nicht, um den Angreifer zu verletzen.
Als der Hammer-schwingende Mann unvermittelt nach hinten stürzte, trat der 29-Jährige auf den am Boden Liegenden ein. Der Mann aus Pullach konnte jedoch schnell wieder aufstehen – der Angreifer ließ daraufhin von ihm ab und flüchtete über den Ausgang Richtung Pfefferstraße aus dem Hauptbahnhof.
Polizei nimmt 29-Jährigen kurz nach der Tat fest
Durch Auswertung der Videoaufnahmen der Sicherheitskameras gelang es den Beamten der Bundespolizei schnell, den Flüchtigen in der Nähe des Hauptbahnhofs, an der Elisenstraße, festzunehmen. Neben dem Messer hatte er außerdem noch 20 Gramm Marihuana in seiner Sporttasche dabei. Vor den Beamten äußerte sich der 29-Jährige zum Angriff: Er erklärte, dass er als Koch arbeite und seit dem neunten Lebensjahr immer ein Messer mitführe, da er sich unsicher fühle und das ja auch nicht illegal sei.
Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Der 29-jährige Angreifer wird am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt. Der Mann war bereits polizeibekannt – wegen Betäubungsmittel-, Betrugs- und Eigentumsdelikten.