Strafzettel nicht gezahlt: Knast wegen Knöllchen

15 Euro sollte der Münchner Gerhard Heinke zahlen – er hatte gegen die Fahrtrichtung geparkt. Der 57-Jährige weigert sich aber und ging stattdessen lieber für einen Tag in den Knast.
von  Jasmin Menrad
Der Münchner Gerhard Heinke mit seinem Auto und dem Strafzettel, den er partout nicht bezahlen möchte.
Der Münchner Gerhard Heinke mit seinem Auto und dem Strafzettel, den er partout nicht bezahlen möchte. © Gregor Feindt

15 Euro sollte der Münchner Gerhard Heinke zahlen – er hatte gegen die Fahrtrichtung geparkt. Der 57-Jährige weigert sich aber und ging stattdessen lieber für einen Tag in den Knast. „Bei so etwas bin ich ein Dickkopf“

Mittersendling - Als Gerhard Heinke in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim kommt, hat er Zigaretten und zwölf Euro bei sich. „Wissen Sie was, ich geben Ihnen drei Euro, dann bezahlen Sie das Knöllchen, wegen dem Sie hier sind, und können nach Hause gehen“, schlägt ein JVA-Beamter Heinke vor. Vergeblich.

Gerhard Heinke will die 15 Euro für den Falschparker-Strafzettel gar nicht bezahlen. Weil er nicht falsch geparkt hat, sagt er. „Bei sowas bin ich ein Dickkopf, mit dem Kopf durch die Wand.“

Und so beginnt die Geschichte des Knast-Knöllchens: Am 21. September 2011 parkt Heinke wie so oft in einer Parkbucht im Stefan-Zweig-Weg. Die Parkbucht gehöre zu dem Mehrfamilienhaus, in dem er und seine Frau leben. „Das Grundstück hört an der Hauswand auf“, erklärt die Hausverwaltung. Weil die Polizei Parken „auf öffentlichem Verkehrsgrund“ gegen die Fahrtrichtung beanstandet, soll Heinke 15 Euro zahlen. Tut er aber nicht.

Er bekommt Bußgeldbescheide, der Gerichtsvollzieher kommt. „Bei mir gibt’s nichts zu holen. Ich bin ein einfacher Lkw-Fahrer.“ Der Strafzettel erhöht sich mit Mahngebühren und den Kosten des Verfahrens auf 67 Euro. „Wenn ich zu schnell gefahren bin, habe ich meine Knöllchen immer gezahlt – aber den Strafzettel zahl ich nicht!“

Heinke fühlt sich im Recht. Die Polizei argumentiert dagegen: Egal ob die Parkbucht Privatgrund ist oder nicht, sie ist nicht klar abgegrenzt, etwa durch einen Hof. Deshalb ist sie in jedem Fall öffentlich-rechtlicher Verkehrsgrund. Und da darf man nicht gegen die Fahrtrichtung stehen.

Am 20. Februar um 14 Uhr tritt Gerhard Heinke nach der Arbeit seine 24-stündige Erzwingungshaft in Stadelheim an. Der Mann, mit dem er sich eine Zelle teilt, hat ein Casino und eine Tankstelle überfallen. „Ich dachte, ich schlafe dort viel. Aber das Stockbett war unbequem. Der Tierschutz würde zu so einer Zelle sagen, dass da keine zwei Hunde reinkommen.“ Essen will Heinke nichts. Es gibt „irgendeine Wurst“ und Blaukraut. „Gewöhnungsbedürftig“, urteilt Heinke nach dem Geruch. Wenn er sein Knöllchen weiter nicht zahlt, muss er nochmal in Erzwingungshaft. Da wird er dann drei Tage Zeit haben, sich an das Essen zu gewöhnen. Oder er bezahlt doch.

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