Steuertipps: Fahrrad statt Dienstwagen

Kann man als Arbeitnehmer ein hochwertiges Fahrrad fahren und dadurch Steuern sparen? Der ADFC will bei einem Termin interessierte Münchner aufklären.
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Kann man als Arbeitnehmer ein hochwertiges Fahrrad fahren und dadurch Steuern sparen? Der ADFC will bei einem Termin interessierte Münchner aufklären.

Altstadt - Der Radfahrerverband ADFC München und die Umweltorganisation Green City e.V. informieren am 23. April ab 19 Uhr im Referat für Arbeit und Wirtschaft, Herzog-Wilhelm-Straße 15, über eine Änderung im Steuerrecht, die das Dienstwagenprivileg auf Fahrräder ausweitet.

Es referieren Holger Tumat, Geschäftsführer der Firma Lease Rad GmbH, und Jens Bäuml, Geschäftsführer von planet ebikes GmbH. Interessierte Bürger und Unternehmer erfahren, wie sie als Arbeitgeber und -nehmer Steuern sparen und mittels aktiver Mobilität die Gesundheit fördern.

Zum Hintergrund: Für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, gilt seit vielen Jahren eine Pauschale in Form der Ein-Prozent-Regelung. Der Arbeitnehmer versteuert als geldwerten Vorteil monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs Seit Dezember 2012 gilt eine Vergünstigung auch für Fahrräder und Elektroräder gilt, teilt der ADFC mit.

Der Eintritt der Veranstaltung ist kostenlos. Mehr Informationen unter www.greencity.de und www.adfc-muenchen.de

 

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