Stäblistraße: Die Stadt muss Grundstücke zurückgeben

Der Stäbli-Durchstich in Forstenried wurde 2014 vom Stadtrat endgültig aufgegeben. Jetzt wollen ehemalige Eigentümer Areale zurück, die sie der Stadt für das Projekt überlassen hatten. Und die Gerichte scheinen den Klägern Recht zu geben.
John Schneider |
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Gegen die Pläne der Stadt, die Stäblistraße auszubauen, gab es über viele Jahre Anwohnerproteste.
AZ-Archiv/Daniel von Loeper Gegen die Pläne der Stadt, die Stäblistraße auszubauen, gab es über viele Jahre Anwohnerproteste.

Vier Jahre ist es her, dass der Stadtrat das Projekt des Stäbli-Durchstichs begraben hat. Doch die Nachwehen beschäftigen bis heute die Gerichte.

Gestern verhandelte der 7. Senat die Klage eines Grünwalder Immobilienunternehmens. Es geht um zwei insgesamt 1.120 Quadratmeter große Grundstücke in der Bauweberstraße. Der Streitwert liegt bei 289.000 Euro.

Das Areal an der Bauweberstraße wurde 1979 übereignet

Das Unternehmen hatte das Terrain im Jahre 1979 der Stadt übertragen. Zum Zwecke des Straßenbaus, wie es in dem Übereignungsvertrag hieß, denn die Kommune wollte die Verkehrssituation in Forstenried verbessern, indem man die Stäblistraße verlängert und ausbaut.

Doch dazu kam es nach jahrzehntelanger Planung und ebensolangem Widerstand vieler Anwohner nicht. Im Jahr 2013 stoppte die Regierung von Oberbayern das Planfeststellungsverfahren, kurz darauf gab die Stadt das Projekt ganz auf. Damit fehlt die Geschäftsgrundlage für die Grundstücksübertragung, argumentieren die Kläger. Und bekamen vom Landgericht Recht.

Die Richter verurteilten die Stadt zur Rückübereignung der Flächen an die Klägerin. Rechte Dritter - so hatte die Stadt ihre Weigerung unter anderem begründet - seien nicht betroffen. Allein die Verwirklichung des "Stäbli-Projekts" sei Zweck der Übereignung gewesen. Andere Gründe seien nicht ersichtlich.

Fazit des Landgerichts: Hätten die damaligen Parteien gewusst, dass es nicht zur Realisierung des Projekts kommen werde, hätten sie den Übertragungsvertrag auch nicht geschlossen. Deshalb sei der Vertrag nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückabzuwickeln.

Die Stadt wollte das nicht akzeptieren, ging in Berufung. Doch auch am Oberlandesgericht stehen die Karten schlecht. Der Vorsitzende Richter Martin Kainz macht in der Verhandlung gestern deutlich, dass der Senat die Sache ähnlich wie das Landgericht sieht.

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