„St.-Benno- Viertel“: So geht's dort weiter
Die Beschlüsse zu drei weiteren Erhaltungssatzungen sind gefasst. Auch das "St.-Benno-Viertel" ist betroffen.
Maxvorstadt - In seiner Sitzung am Mittwoch hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Vorschläge des Planungsreferats für drei weitere Erhaltungssatzungsgebiete angenommen. Es handelt sich um das Gebiet "St.-Benno-Viertel" in der Maxvorstadt an der Grenze zu Neuhausen sowie den Bereich "Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz" in Schwabing-West.
Zudem wird die bereits bestehende Erhaltungssatzung „Pündter- und Viktoriaplatz“ in Schwabing-Freimann um den „Bonner Platz“ erweitert. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates am 18. Dezember.
Die neuen Erhaltungssatzungen werden dann im Januar 2014 nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München wird es dann 17 Erhaltungssatzungen mit rund 107.000 Wohnungen geben, in denen rund 193.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.
Die Landeshauptstadt München erlässt seit mehr als einem Vierteljahrhundert sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. In diesen Gebieten werden bestimmte bauliche Vorhaben einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt unterzogen.
Die Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf erneut in Hinblick auf einen möglichen Neuerlass überprüft. Zudem werden vom Planungsreferat auch Gebiete untersucht, die derzeit nicht unter dem Schutz einer Erhaltungssatzung stehen.
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