Spanner filmt zwölfjährige Mädchen in Schwimmbad-Umkleide

Zwei Mädchen bemerkten beim Umziehen im Schwimmbad, dass sie von einem Mann aus einer Kabine heraus gefilmt wurden.
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Der Spanner filmte zwei Mädchen beim Umziehen. (Symbolbild)
Der Spanner filmte zwei Mädchen beim Umziehen. (Symbolbild) © imago/Sven Ellger

Pasing - Am Mittwochabend ist ein Mann dabei erwischt worden, wie er zwei Mädchen in einer Schwimmbad-Umkleidekabine filmte, als sie sich gerade umzogen.

Wie die Polizei berichtet, alarmierte ein Anrufer gegen 18 Uhr den Notruf. Er gab an, dass in einem Schwimmbad in Pasing ein Mann festgehalten wird. Der 54-Jährige aus München soll aus einer Kabine heraus die beiden Zwölfjährigen gefilmt haben. Die Mädchen bemerkten ihn und informierten sowohl weitere Schwimmbadbesucher als auch Angestellte, die dann die Polizei alarmierten und den Mann festhielten.

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Polizei stellt zahlreiche elektronische Geräte sicher

Als die Polizei vor Ort eintraf, versuchte der 54-Jährige noch, seine verräterischen Fotos und Videos zu löschen. Die Beamten fanden bei den Sachen des Mannes insgesamt sechs Handys, die speziell präpariert waren. Der Spanner hatte das Blitzlicht abgeklebt, damit ihn beim Fotografieren das Licht nicht verrät. Auf einem der Handys waren weitere Fotos zu sehen, die auf mindestens einen weiteren Tatort schließen lassen.

Das Amtsgericht München genehmigte nach der Kontrolle eine Durchsuchung seiner Wohnung, wo weitere elektronische Geräte und Speichermedien gefunden und ebenfalls sichergestellt werden konnten, die derzeit ausgewertet werden. 

Nachdem die Anzeigenaufnahme und die erkennungsdienstliche Behandlung beendet war, wurde der Buchhalter wieder entlassen. Er wurde wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen angezeigt. Das Kommissariat 15 hat die Ermittlungen aufgenommen. 

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10 Kommentare
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  • am 09.09.2021 19:15 Uhr / Bewertung:

    Dass er vorläufig wieder entlassen wurde, entspricht - leider - unseren Gesetzen. Was mich aber vielmehr stört, dass er nicht wegen eines Sexualdelikts angeklagt werden wird. Das würde eine höhere Strafe nach sich ziehen!

  • Der wahre tscharlie am 10.09.2021 18:30 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Es geht nicht um eine eventuell höhere Strafe, sondern darum, nach welcher Gesetzeslage er angeklagt wird. Dafür haben wir schließlich Gesetze, auch wenn man die Tat ganz klar verurteilen muß.

  • am 12.09.2021 10:44 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Stimmt Charlie, aber was glauben Sie denn, aus welchen Gründen er diese Kinder gefi9lmt hat?

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