Sie siegte gegen die Bewertung von "Yelp"
Weil ihre Fitnessstudios beim Bewertungs-Portal im Internet zu schlecht wegkommen, zieht die Betreiberin gegen die Firma vor Gericht – und gewinnt. Andere sollen ihr folgen...
Sendling - Renate Holland kämpft. Sie war früher Leistungssportlerin, in den 80ern wurde sie zweimal Weltmeisterin im Bodybuilding. Heute ist sie Chefin mehrerer Fitnessstudios in und um München. Mehrerer mieser Fitnessstudios – zumindest, wenn es nach dem Internet-Portal Yelp geht.
„Ich lasse mich nicht so angreifen“, sagt Renate Holland. „Deshalb habe ich mich gewehrt gegen dieses Portal.“ Mit Erfolg: Am Landgericht München hat sie eine einstweilige Verfügung gegen Yelp und dessen Bewertungspraxis durchgesetzt. Es ist der erste Gerichtsbeschluss gegen Yelp in München. Und er macht Geschäftsleuten Hoffnung, die sich von Yelp zu Unrecht herabgestuft sehen – wie etwa Jin Tao, der Betreiber des „Hong Kong“, für den sich mittlerweile sogar Oberbürgermeister Christian Ude zu Wort gemeldet hat.
Renate Holland ist Opfer des Yelp-Filters geworden: Auf dem Online-Portal wurden Bewertungen ihrer Fitnessstudios massiv aussortiert. Etwa beim Studio „Speedfitness“ in Sendling: Hier zeigt Yelp nur fünf Bewertungen an, die meisten sind negativ. Deshalb hat das Studio in der Gesamtbewertung nur zwei von fünf Sternen. Sucht man aber weiter unten auf der Seite, stößt man auf den Skandal: Gleich 71 Beiträge, die meisten davon positiv, wurden ausgefiltert.
Bei anderen Studios, etwa in Brunnthal oder Grafing, wurden gleich sämtliche Bewertungen aussortiert. Keine gute Werbung. „Der Schaden, den das anrichtet, lässt sich noch gar nicht abschätzen“, sagt Renate Holland. „Es gibt Kunden, die sagen ganz klar, dass ihre Bekannten nicht zu uns kommen, weil sie die schlechte Bewertung gesehen haben.“
Das kostet die Studio-Chefin nicht nur Geld, sondern verletzt auch ihre Geschäftsehre. „Wie kann man mir vorwerfen, dass alle diese Bewertungen gefälscht sein sollen? Ich kenne viele der Kunden, die das geschrieben haben. Das ist doch absurd!“ Sie zieht vor Gericht – und gewinnt. Die Richterin erlässt eine einstweilige Verfügung. Darin verbietet das Gericht Yelp, eine Gesamtbewertung für eines von Hollands Fitnesstudios abzugeben, wenn gleichzeitig andere Beiträge gefiltert werden. Da die Filter-Kriterien nicht nachvollziehbar seien und vor allem schlechte Beiträge zu sehen sind, handle es sich um eine „Herabsetzung“ des Unternehmens.
Für die Münchner Geschäftsleute ein bahnbrechender Beschluss. Denn es zeigt, dass Unternehmer sich gegen Yelp wehren können. „Vor allem kleine Geschäftsleute fühlen sich als machtloses Opfer dieses ominösen Killer-Filters – dabei kann jeder etwas dagegen tun“, sagt Jens Steinberg. Der Rechtsanwalt ist Partner der Berliner Kanzlei „Greyhills“ und hat die Verfügung vor dem Landgericht München I durchgesetzt. „Das ist ein großer Erfolg“, sagt er. Zwar habe Yelp in anderen Fällen eine diplomatische Zustellung der Gerichtsbeschlüsse in englischer Sprache gefordert – man verstehe kein Deutsch. „Dabei hat Yelp einen Sitz in Deutschland, ein deutsches Geschäftsmodell und den ganzen Prozess auf Deutsch geführt.“ Doch das sei nur ein Spiel auf Zeit. Spätestens mit Zustellung der Verbotsverfügung in englischer Übersetzung könne Yelp nicht länger mauern.
Yelp-Sprecherin Hanna Schiller sagt dazu auf Anfrage der AZ: „Sobald die entsprechenden Unterlagen ordnungsgemäß bei Yelp Irland, der richtigen Anlaufstelle für Yelp.de und andere europäische Yelp-Domänen, vorliegen, ist Yelp gerne bereit, seinen Fall vor einem Gericht zu vertreten.“ Die Gesetze Irlands und der EU würden es vorsehen, dass die Dokumente auf Englisch gesendet werden müssen. Dass Yelp einen Sitz in Deutschland hat, ändere daran nichts.
Rechtsanwalt Jens Steinberg empfiehlt auch anderen Yelp-Opfern, sich zu wehren: „Entweder per einstweiliger Verfügung, wenn man erst seit höchstens vier bist fünf Wochen von dem Problem weiß“, erklärt der Anwalt. „Ist diese Frist verstrichen, bleibt die reguläre Unterlassungsklage.“ Die dauere zwar länger, meist mehrere Monate, habe aber eine sehr gute Aussicht auf Erfolg. Beides sei nicht teuer: „Die gesamten Kosten vom Anwalt bis zum Gericht trägt der Verlierer – und das ist hier Yelp.“ Man müsse höchstens 600 bis 700 Euro Gerichtskosten auslegen, die man beim Erfolg auch zurückbekomme.
Renate Holland will nun zusammen mit ihrem Geschäftspartner für alle ihre fünf Studios eine solche Verfügung erwirken. Noch in dieser Woche fällt der nächste Beschluss. „Denn so etwas“, sagt Holland, „darf man sich einfach nicht gefallen lassen.“