Schwabinger Bub (9) baut Unfall mit Papas Auto

Schwabing - Wollte der kleine Mann eine Spritztour machen, erwachsen spielen, in die Schule fahren oder Brotzeit holen? All das weiß man nicht. Talent zum Autofahren hat er jedenfalls. Denn am Montagmorgen, gegen 9.30 Uhr, schnappte sich der neunjährige Schwabinger Papas Autoschlüssel, stieg in den Minivan der Familie, startete den Motor - und fuhr los.
Bekannte (48) beendet die kurze Fahrt des Buben
Es muss ein interessantes Bild gewesen sein, als der Opel Zafira dann die Karl-Theodor-Straße Richtung Osten fuhr.
Entgegenkommende Autofahrer konnten den kleinen Piloten möglicherweise gar nicht hinter dem Lenkrad erkennen. Vielleicht dachten sie sich: interessant, ein selbstfahrendes Auto. Versuche dazu finden schließlich regelmäßig statt.
Die Fahrt des Buben dauerte nicht allzu lange, etwa 300 Meter. Denn eine Bekannte der Familie fuhr dem Neunjährigen in ihrem BMW entgegen. Die 48-jährige Steuerberaterin erkannte den Minivan, wunderte sich, dass hinter dem Lenkrad eine sehr kleine Person saß, hielt ihren BMW an, parkte und machte sich mit Handzeichen beim Buben bemerkbar.
Neunjähriger fährt mit Papas Auto: Schule verständigt Polizei
Der Neunjährige hielt an. Die 48-Jährige überzeugte ihn davon, das Auto lieber stehenzulassen und in den Unterricht zu gehen.
Sie brachte den Buben mit ihrem Auto in die Schule. Dort erklärte sie dem Schulsekretariat die Lage, auch die Sache mit der Spritztour. Die Verantwortlichen der Schule sahen sich gezwungen, die Polizei zu verständigen.
Neunjähriger fährt mit Papas Auto: Vater erwartet Strafe
Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Neunjährige auf seiner 300-Meter-Fahrt den Seitenspiegel eines anderen Autos abgefahren hatte. Doch das ist wohl nicht der größte Schaden.
Denn die Polizei zeigte den Vater des Jungen, einen Juristen (39), an. Er hätte nach § 21 StVG sicherstellen müssen, dass keiner ohne Fahrerlaubnis mit seinem Auto fährt. Laut Gesetz ist dafür eine Geldstrafe fällig - im Extremfall, zum Beispiel bei Vor- oder Bewährungsstrafe, sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.