Schockanruf nach falschem Unfall: 16-Jähriger sitzt in U-Haft

Am Donnerstagmittag hat der falsche Polizeibeamte einer 75-jährigen Münchnerin mitgeteilt, dass ihre Tochter einen Autounfall verursacht habe. Mehrere 10.000 Euro müssen gezahlt werden, damit diese nicht ins Gefängnis müsse, hieß es. Doch die 75-Jährige erkannte den Betrug und verständigte den Notruf.
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Die Seniorin erkannte den Betrug. (Symbolbild)
Die Seniorin erkannte den Betrug. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

Neuperlach - Eine andere Frau sei durch den verursachten Unfall der Tochter so schwer verletzt worden, dass diese operiert werden müsse, teilte der falsche Polizist der 75-Jährigen am Donnerstag gegen 13.40 Uhr am Telefon mit. Damit die Tochter der Rentnerin nicht ins Gefängnis müsse, werde eine Kation von mehrere 10.000 Euro erbeten, hieß es. Um weiter Druck auf die 75-Jährige aufzubauen, gab der unbekannte Täter das Telefon an eine Frau weiter, die sich weinend als Tochter der Seniorin ausgab.

Falscher Polizistin und weinende Frau mit Unfall-Geschichte am Telefon

Die Münchnerin gab an, ihren Mann zur Bank zu schicken, um das Geld zu holen. Die 75-Jährige selbst blieb zu Hause und hielt die Gesprächsverbindung offen. Denn: Sie erkannte den Betrug und konnte nebenbei unbemerkt den Notruf der Polizei verständigen.

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Nachdem der Mann der Seniorin mit einem fingierten Geldumschlag nach Hause gekommen war, wurde mit dem unbekannten Täter eine Geldübergabe an den Abholer "Herr Schwarz" vereinbart.

Festnahme bei Geldübergabe: 16-Jähriger als Abholer eingesetzt

Die Polizei rückte an und konnte bei der Übergabe den Abholer festnehmen. Es handelt sich dabei um einen 16-Jährigen mit Wohnsitz in Deutschland. Er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen wegen Betrug laufen.

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11 Kommentare
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  • Kritischer Beobachter am 07.09.2022 12:16 Uhr / Bewertung:

    Zunächst eine tolle Geschichte. Alle Achtung dem couragierten Rentnerpaar. Wenn aber dann der Geldholer ein 16-jähriger ist, erkennt man, wie verfehlt unser Jugendstrafrecht ist. Das Risiko für die Bande tendiert gegen Null. Die Jugendrichterin wird ihn streng ermahnen und sich im Übrigen dafür entschuldigen, dass die Polizisten ihn einfach in U-Haft genommen haben. So wie erwachsene Personen bis 21 Jahren ins Jugendstrafrecht fallen können, müssen Jugendliche, die Teil einer Bande von Erwachsenen sind, auch wie Erwachsene bestraft werden können. Eine Ergänzung des zahnlosen, bisweilen lächerlichen Jugendstrafrechts ist längst überfällig.

  • Witwe Bolte am 07.09.2022 12:57 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kritischer Beobachter

    Bei der Altersangabe "16" könnte eine gewisse Skepsis aufkommen.

  • Karljörg am 06.09.2022 12:04 Uhr / Bewertung:

    Dass sich immer noch Senioren_innen, auch andere Menschen derart, mit blöden Geschichten über's Ohr hauen lassen ist mit unverständlich. In Keinem Land der Welt kann man sich mit Geld vor einer Inhaftierung frei kaufen!!! Sind denn all diese Menschen soooooooooo uninformiert, um mit Geld irgendwelche "Enkel" somit zu bewahren?

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