Sammelkanal: Endlich die Probleme beseitigen!

In Feldmoching haben die Anwohner Probleme mit dem Grundwasserstau des Nord-West-Sammelkanals. Eine Anfrage im Stadtrat nimmt sich des Problems an. 
von  AZ
Ein Blick in den Nord-West-Sammelkanal.
Ein Blick in den Nord-West-Sammelkanal. © Baureferat/ho

In Feldmoching haben die Anwohner Probleme mit dem Grundwasserstau des Nord-West-Sammelkanals. Eine Anfrage im Stadtrat nimmt sich des Problems an. 

Feldmoching - Der Nord-West-Sammelkanal in Feldmoching ist Thema einer Anfrage der CSU-Stadträte Alexander Dietrich und Robert Brannekämper.

Der Grund: Laut den Ausführungen der Stadträte hat der Sammelkanal hat im Bereich Feldmoching zu einem nachhaltigen Aufstau des Grundwassers geführt.

Der Kanal sei bis heute im Bereich der Unteren Mühle pegelbestimmend, heißt es. Wiederholt seien die Keller der Anwohner vollgelaufen.

"Das Thema beschäftigt seit Jahren den Stadtrat, bis heute ohne greifbare Ergebnisse", schreiben die Stadträte.

"Nach dem Wasserrechtsbescheid vom 15.10.1991 ist verunreinigtes Erdreich zu beseitigen, Arbeitsräume dürfen nur mit durchlässigem Kies verfüllt werden. Sämtliche Spundwände und Verbauträger sind nach Beendigung der Arbeiten zu entfernen. Die Vorgaben sind absolut, einen Ermessensspielraum gibt es nicht, zumal sich die Trasse im Bereich des Grundwassers befindet", heißt es in der Anfrage. 

Und weiter: "Das RGU hat längst massive Fehler beim Bau eingeräumt. An verschiedenen Stellen der Trasse wurde Bauschutt und Müll (Folien, Altreifen, Holzreste, Verschalungen) gefunden. Ferner wurden in weiten Bereichen die Stahlspundwände nicht gezogen, die Verschalung aus chemisch behandeltem Pressspan wurde an keiner Stelle entfernt. Unzulässiger Auflastbeton verhindert die Überströmbarkeit des Kanals."

Nach dem Bescheid darf durch den Kanal das Grundwasser um maximal 25 cm aufgestaut werden. Tatsächlich liegt der Aufstau um bis zu 200 % darüber. Der Aufstau hat die Gebäude der Anwohner massiv geschädigt. Die Bürger leben in ständiger Angst, dass ihr Hab und Gut beim nächsten Dauerregen erneut zerstört wird. Sie benötigen dringend Geld um die Gebäude wieder Instandsetzen zu können. Dennoch soll nun gemäß der Beschlussvorlage für die Sitzung des Umweltausschusses vom 25.02.2014 keine zeitnahe Entschädigung der Anwohner erfolgen, sondern die Landeshauptstadt versteckt sich hinter ihrer Haftpflichtversicherung, die offenbar zu keiner angemessenen und zeitnahen Ersatzleistung bereit ist.

Nach Mitteilung der Bürger hat das RGU als Untere Wasserrechtsbehörde und für die Überwachung der MSE bei dem Kanalbau zuständige Behörde die gleiche Anwaltskanzlei beauftragt wie die MSE.

Mit der Einschaltung des Anwaltsbüros sollen nach Meinung der Betroffenen die Zahlungsansprüche der Bürger offenbar genauso abgewehrt werden wie die Auskunftsansprüche nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt und dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz

Die Stadträte übermittlen deshalb einen ganzen Fragenkatalog an den Oberbürgermeister, hier im Wortlaut der Stadtratsanfrage:

1. Welche Abweichungen gibt es zwischen dem Bescheid vom 15.10.1991 und der tatsächlichen Ausführung durch die MSE?

Hat eine Schlussabnahme durch das Umweltschutzreferat stattgefunden? Wenn ja, welche Mängel wurden gerügt? Wurde die Beseitigung der gerügten Mängel überwacht? Wenn nein, warum wurde darauf verzichtet?

2. Hat das RGU, wie es seine Aufgabe ist, die Bauarbeiten überwacht und bei der Überwachung die Verstöße festgestellt? Wie konnte es zur Müllentsorgung im Untergrund und zum Verzicht auf die Entfernung der Verbaumaterialien kommen? Wer ist hierfür verantwortlich? Hat das RGU die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen? Warum hat das RGU bis heute keine Maßnahmen gegen die MSE eingeleitet um den auf der Trasse vorhandenen Bauschutt zu entsorgen und durch Kies zu ersetzen?

3. Was ist Ursache für den Grundwasseraufstau in unmittelbarer Nähe zum Kanal? Wie erklärt sich das RGU den über den zulässigen Werten liegenden Grundwasserstau? Warum funktionieren die Düker nicht? Wurde die Funktionsfähigkeit vom RGU überprüft? Wurde bei der Prüfung der Grundwasserstand im An- und Abstrombereich überprüft? Welche Protokolle gibt es zu den Überwachungsmaßnahmen?

4. Warum hat das RGU bis heute keine wasserrechtliche Anordnung gegen die MSE erlassen, um die Überschreitung der maximalen Aufstauwerte des Wasserrechtsbescheids sicherzustellen? Warum vollzieht das RGU nicht den Wasserrechtsbescheid vom 15.10.1991 gegenüber der MSE? Wie geht das RGU mit einem Privaten um, der gegen einen Wasserrechtsbescheid verstößt?

5. Gibt es Vorgaben des Oberbürgermeisters, dass das RGU seine gesetzliche Pflicht gegen die rechtswidrig handelnde MSE einzuschreiten nicht erfüllen darf? Wenn nein, warum ist das RGU bis heute untätig?

6. Ist der Oberbürgermeister der Meinung, dass das RGU neutral und unabhängig von der MSE seine Aufgaben als Untere Wasserrechtsbehörde wahrnehmen sollte und muss? Wenn ja, hat es der Oberbürgermeister gebilligt, dass sich das RGU und die MSE des gleichen Anwalts bedienen um die Ansprüche der Bürger abwehren zu können?

 

b) Beauftragt das RGU auch in anderen Fällen die gleiche Anwaltskanzlei wie der Private, der gegen einen Wasserrechtsbescheid der LH München verstößt? 7. Gibt es Absprachen zwischen RGU und MSE ? Wenn ja welche? 8. Im Bereich der Unteren Mühle gibt es keine Entlastungsbrunnen. Wie gedenkt das RGU die Bürger vor weiteren Überflutungen zu schützen?

 

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.