Rentner Peter T.: Geht der Vermieter-Zank vor Gericht?
Lehel - Zermürbend sind die Kämpfe, die der schwerbehinderte Münchner Peter T. (83) mit seiner privaten Krankenversicherung und der Hausverwaltung ausfechten muss . Was das Abstellen seines E-Mobils im Eingangsbereich des Hauses betrifft, gibt ihm der Mieterverein jetzt Rückendeckung.
Rentner erhält Unterstützung vom Mieterverein
Geschäftsführer Volker Rastätter sagt, das E-Mobil, auf das der 83-jährige angewiesen ist, sei juristisch zu behandeln wie ein Kinderwagen. "Gerichte haben entschieden, dass Mieter grundsätzlich das Recht haben, einen Kinderwagen oder auch einen Rollator oder Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn die Größe des Flurs das zulässt." Rastätter weiter: "Diese Rechtsprechung dürfte auch auf Elektromobile, also motorisierte Krankenfahrstühle, anzuwenden sein. Der Flur ist in dem Haus unseres Wissens nach ausreichend groß."
Peter T. parkt das Gefährt seitlich an der Hauswand an der Treppe, die zur Eingangstür des Wohnhauses führt. Andere Hausbewohner können problemlos daran vorbeigehen.
Mieterverein droht Vermieter mit Gericht
Der Mieterverein sieht gute Chancen, dass eine Genehmigung des Vermieters zum Abstellen im Eingangsbereich auch per Gericht erzwungen werden könnte. "Wir appellieren jedoch an den Vermieter, es nicht so weit kommen zu lassen. Unser 83-jähriges Mitglied ist auf das Elektromobil unverzichtbar angewiesen."
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