Randale am Hauptbahnhof: Betrunkener (22) flippt aus

Weil ihm der Verkäufer kein Bier mehr geben wollte, rastete ein betrunkener Italiener (22) am Hauptbahnhof völlig aus und schmiss Hocker und Glasflaschen umher. Am Ende entstand ein Schaden von 5000 Euro.
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Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.
Bundespolizei/az 3 Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.
Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.
Bundespolizei/az 3 Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.
Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.
Bundespolizei/az 3 Verwüsteter Verkaufsraum, zertrümmerte Tresen und eine kaputte Kasse sind die Bilanz eines betrunkenen Randalierers am Hauptbahnhof.

München - Er schmiss in einem Laden am Hauptbahnhof mit einem Sitzhocker und Glasflaschen um sich. Jetzt muss der 22-jährige Italiener vor den Haftrichter.

Am Montagabend wollte der junge Mann in einem Laden am Bahnhofsvorplatz noch Bier kaufen. Da er bereits einiges an Alkohol intus hatte, rückte der Verkäufer kein Bier mehr raus. Dann flippte der Betrunkene aus.

Lesen Sie hier: Schläge, Suff und Stürze: Das Brutalo-Wochenende

Erst schmiss er einen Sitzhocker hinter den Verkaufstresen. Die zwei Mitarbeiter konnten gerade noch ausweichen. Mit einer Bierflasche zertrümmerte er anschließend einen Verkaufskasten. Durch die Bierflaschen-Schmeißerei gingen mehrere Verkaufsauslagen sowie die Kasse kaputt. Der Laden musste vorzeitig geschlossen werden. Nach erster Schätzung entstand ein Sachschaden von rund 5000 Euro.

Beamte der Bundespolizei konnten den Randalierer festnehmen. Die Staatsanwaltschaft ordnete gegen den 22-Jährigen Haftvorführung wegen Sachbeschädigung und Gefährlicher Körperverletzung an.

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