Radler nach Zusammenstoß mit Fußgänger schwer verletzt

Ein 51-Jähriger muss einem Fußgänger auf einem Radweg ausweichen und stürzt.
Ralph Hub
Ralph Hub
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
31  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Radfahrer versuchte durch Klingeln auf sich aufmerksam zu machen. Beide Verkehrsteilnehmer wichen jedoch in dieselbe Richtung aus und es kam zum Zusammenstoß. (Symbolbild)
Der Radfahrer versuchte durch Klingeln auf sich aufmerksam zu machen. Beide Verkehrsteilnehmer wichen jedoch in dieselbe Richtung aus und es kam zum Zusammenstoß. (Symbolbild) © Jens Büttner (dpa)

Bogenhausen - Mit mehreren gebrochenen Rippen und einer kollabierten Lunge ist am Mittwoch ein 51-jähriger Beamter aus München ins Krankenhaus eingeliefert worden. Der Münchner radelte gegen 17.20 Uhr auf dem Radweg entlang der Denninger Straße in Bogenhausen. Dabei kam er einem Touristen aus der Steiermark in die Quere.

Der 24-jährige Österreicher überquerte nach Polizeiangaben die Fahrbahn und betrat dann den Radweg. Zur selben Zeit radelte der 51-Jährige in Richtung Osten. Der Münchner klingelte, um den Fußgänger zu warnen. Dann versuchte er auszuweichen.

Radler stürzt und verletzt sich massiv

Unglücklicherweise bewegten sich beide Männer dabei in dieselbe Richtung. Es kam zum Zusammenstoß. Der Radler stürzte, verletzte sich dabei massiv.

Der Fußgänger hatte mehr Glück, er kam mit ein paar Schürfwunden davon. Der 24-Jährige wurde an der Unfallstelle von Sanitätern ambulant behandelt. Der schwer verletzte Radfahrer musste dagegen vom Notarzt zur weiteren Behandlung auf die Unfallstation eines Krankenhauses gebracht werden. Die Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Lesen Sie auch

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
31 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Ludwig III am 04.09.2020 09:06 Uhr / Bewertung:

    Wer bremst, hat zum Klingeln gar keine Zeit. Alternative statt klingeln und ausweichen: Bremsen und rufen.

    Ja, liebe Mitradler, das geht! Tatsächlich kann man bremsen. Sogar "im Recht". Bleiben Sie gelassen, nehmen Sie das anschließende Schwung holen als Extra-Training mit und freuen Sie sich an der Reaktion, wenn Sie mal nicht die Bestie raushängen lassen.

  • am 04.09.2020 05:21 Uhr / Bewertung:

    Für alle gilt § 1 StVO - daß man sein Fahrzeug jederzeit anhalten kann. Die Radler läuten und fahren drauf los, beanspruchen 1 1/2 m Seitenabstand und fahren auf Berührung mit Fußgängern. Es sind die wahren Verkehrsflegel.

  • tutwaszursache am 04.09.2020 09:32 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Das Sichtfahrgebot schreibt vor, dass man mindestens innerhalb des überschaubaren Fahrtweges anhalten können muss, bei möglichem Gegenverkehr innerhalb der Hälfte. Es ist nicht vorgeschrieben, dass man jederzeit und überall mit plötzlich von der Seite sich in den Fahrtweg bewegenden Hindernissen zu rechnen hat und vor diesen noch unfallfrei anhalten können muss. Ansonsten wäre generell innerorts Schrittgeschwindigkeit unter gewissen Umständen noch zu schnell, um Unfälle sicher zu vermeiden.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.