Radler bei Rot über die Straße: Freigesprochen!

Eigentlich hätte der Mann 45 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen sollen. Warum er straffrei ausgeht – und wieso der Fall den Fahrradclub ADFC beschäftigt.
von  Anne Kostrzewa

Eigentlich hätte der Mann 45 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen sollen. Hier lesen Sie, warum er straffrei ausgeht – und wieso der Fall den Fahrradclub ADFC beschäftigt.

München - Rote Ampeln können für Ärger sorgen – und Gerichte beschäftigen. Um eine solche rote Ampel in Nymphenburger Straße.

Auf der Anklagebank: Ein Radlfahrer, der über eine bereits rote Ampel geradelt war – und dabei prompt von einer Polizeistreife erwischt wurde.

Gegen das Bußgeld von 45 Euro und den Punkt in Flensburg, der Radlfahrern bei Rotlichtverstößen laut Gesetz droht, legte Herbert W. Einspruch ein. Da dieser abgelehnt wurde, kam es zur Verhandlung.

Geschehen war der Verstoß an der Widenmayerstraße, Ecke Prinzregentenstraße. Hier war Herbert W., vom Friedensengel bergab kommend, auf die Widenmayerstraße zugefahren. Kurz bevor er über die Ampel fuhr, schaltete diese auf Rot.

„Hätte ich da noch gebremst, wäre ich ohnehin erst hinter der Ampel zum Stehen gekommen. Oder schlimmer: direkt auf der Kreuzung“, argumentierte W. vor Gericht.

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Das sah die Vorsitzende Richterin ein und erklärte das Verfahren schon nach wenigen Minuten für eingestellt.

Glück für den Angeklagten: Das Bußgeld muss er nun nicht zahlen.

Das freut auch den Fahrradclub ADFC. Jedoch hätte dieser, beim Prozess vertreten von Eberhard Schirwitz, sich eigentlich ein eindeutiges Urteil erhofft: „Kombi-Ampeln (für Fußgänger und Radlfahrer gemeinsam; Anm. d. Red.) haben keine Gelbphase. Das macht es für Radlfahrer unmöglich, das Umschalten auf Rot vorherzusehen.“

Außerdem räumten Radlfahrer die Kreuzung viel schneller als Fußgänger. Eine Ampel für beide sei deshalb kontraproduktiv.

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Schirwitz und der ADFC würden sich wünschen, dass für Radl immer die selbe Ampelschaltung gilt wie für Autos - mit Gelbphasen: „Schließlich sind Radlfahrer fahrende Verkehrsteilnehmer.“

Das Bundesverkehrsministerium äußerte sich auf Anfrage des ADFC dahingehend, dass Radlfahrer jederzeit bremsbereit in eine Kreuzung einzufahren hätten, gerade weil Kombi-Ampeln keine Gelbphase haben.

Diese Ampel-Regeln gelten laut Polizei: 

- Keine Radl-Ampel: Für Radfahrer gilt, was die Ampel für Autos anzeigt.

- Kombi-Ampel (Fußgänger und Radfahrer): Dieses Signal gilt verbindlich, egal was die Ampel für Autos anzeigt.

- Fahrrad-Ampel: Gibt’s eine, müssen Radlfahrer sich ans separate Signal halten. Da diese Ampel auch Gelbphasen hat, gilt hier die selbe Regel wie für Autos: Wer bei Gelb gefahrenlos stehen bleiben könnte und trotzdem noch rüberfährt, begeht einen „Gelblichtverstoß“ – und zahlt, wird er erwischt, 10 Euro.

- Fußgänger-Übergang: Gibt’s nur eine Fußgänger-Ampel (wie etwa vom Stachus wegführend in Richtung Hauptbahnhof), gilt diese auch für Radl.

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