Radl-Dieb fährt betrunken zweimal an Polizei vorbei
Altstadt - Es war eine waschechte Schnapsidee, die einen Münchner Studenten nach durchzechter Nacht am frühen Dienstagmorgen durch den Kopf schoss: Er klaute in der Sendlinger Straße ein Verkehrsschild samt einem herumstehenden Fahrrad. Der Scherz kostet ihn jetzt vermutlich sogar den Führerschein.
Verkehrszeichen 283 kennzeichnet, so steht es in der Straßenverkehrsordnung, ein absolutes Haltverbot. Das hätte der Student aus München auch beherzigen sollen, als er am Dienstag gegen 3 Uhr an dem Schild vorbeikam.
Er packte das kreisrunde Blech samt Stange, lud es sich auf die Schulter und radelte dann auf einem ebenfalls geklauten Fahrrad in Richtung Tal davon.
Dabei kam er direkt am Altstadtrevier, der PI 11 in der Hochbrückenstraße, vorbei. In der Marienstraße wendete er und fuhr zurück ins Tal. Natürlich wieder direkt an dem Polizeirevier vorbei.
Diesmal erwarteten zwei Beamte den 22-Jährigen. Sie baten ihn höflich, abzusteigen und zu erklären, was er denn mit dem Halteverbotsschild treibe.
Mit leicht lallender Zunge erzählte der Student, dass er das Verkehrsschild geklaut habe. Und weil er gerade dabei war, sein Gewissen zu erleichtern, beichtete er gleich auch noch den Fahrraddiebstahl. Die Polizisten luden ihn an Ort und Stelle zum Alkotest ein. Ergebnis: 1,6 Promille.
Eine magische Grenze, die dem Münchner den Führerschein kosten könnte – sofern er überhaupt einen hat. Auch für Radler gibt es nämlich eine Promillegrenze. Die liegt bei 1,5. Ab 1,6 Promille drohen laut aktuellem Bußgeldkatalog drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug, ein Depperltest (die sogenannte MPU), sowie ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts.
Wem gehört das lila-grüne Herrenrad der Firma Staiger? Es wartet auf der Polizeiinspektion 15 (Sendling) auf seinen Besitzer.
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