Radeln zum Feldmochinger See
Der kürzeste Radl-Weg zum Feldmochinger See führt über einen Feldweg, der jedoch holprig ist und voller Schlaglöcher. Stadtrats-Mitglieder haben deshalb beim Baureferat nachgehakt.
Feldmoching - Die Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. med. Otto Bertermann, Ursulas Sabathil (Freie Wähler), Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) und Stadtrat Richard Progl (Bayernpartei) schildern am 6.9.2013 ein Schlagloch-Problem auf dem Weg zum Feldmochinger See:
"Bei sommerlichem Wetter radeln viele Müchnerinnen und Münchner zum Feldmochinger See. Der kürzeste Weg führt über einen Feldweg zwischen Pappellallee 51 und Ferchenbachstraße 94. Dieser Weg ist jedoch extrem holprig und hat viele Schlaglöcher. Ab und zu drängelt sich ein Auto zwischen den zahlreichen Radlern hindurch und hüllt diese in eine Staubwolke.
Verschiedentlich wurde dem Stadtrat durch die Stadtverwaltung eine Förderung des Radverkehrs zu Naherholungszwecken in Aussicht gestellt. Zudem wurden, unter anderem über die Nahmobilitätspauschale, in erheblichem Umfang Finanzmittel bewilligt. Trotzdem wurde die für den Radverkehr bedeutsame Strecke zwischen Pappellallee 51 und Ferchenbachstraße 94 bislang weder asphaltiert noch angemessen instandgehalten."
Das Baureferat antwortet auf die Fragen der Stadtratsmitglieder:
Frage 1: In wieweit handelt es sich um einen öffentlichen Weg?
Antwort: Bei dem in der Anfrage angeführten Weg, handelt es sich um einen nicht ausgebauten Feld- und Waldweg.
Frage 2: Wer ist für den Bauunterhalt des Weges verantwortlich?
Antwort: Der Feldweg verläuft auf gesamter Länge auf Privatgrund und ist gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz von den Anliegern zu unterhalten. Gemäß einer Vereinbarung zwischen der Stadt München und den Landwirten als Grundstückseigentümern wird der Weg vom Baureferat kontrolliert, Schäden an die Eigentümergemeinschaft gemeldet und Kiesmaterial den Eigentümern zur Reparatur zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Schäden wurden vom Baureferat gemeldet und werden von den Grundstückseigentümern nach Abschluss der laufenden Erntemaßnahmen beseitigt.
Frage 3: Ist eine Sanierung des Weges beabsichtigt, auch in Hinblick auf die in den letzten Jahren neu gebauten Häuser, deren Erschließung der Weg dient?
Antwort: Wie in Frage 2 ausgeführt, werden Schäden von den Grundstückseigentümern behoben.
Frage 4: Ist eine Asphaltierung des Weges sinnvoll und geplant?
Antwort: Da der Feldweg sich in Privateigentum befindet und gemäß dem gültigen Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Fläche liegt, ist eine Asphaltierung derzeit nicht möglich.