Qualvoll verendet: Der Tod der Python "Tante Frieda"
Ein Münchner (48) verreist nach Thailand und lässt seine Schlange monatelang in der Wohnung alleine. Das Tier stirbt qualvoll.
München – Genau ein Dutzend Vorstrafen hat Martin G. bereits auf dem Konto. Tierquälerei war bislang nicht darunter. Jetzt schon: Der 48-Jährige musste sich gestern wegen „quälender Tierbehandlung durch Unterlassung“ vor Gericht verantworten.
Der Schlangen-Besitzer war im November 2012 nach Thailand gereist, hatte seine Python namens „Tante Frieda“ ihrem Schicksal überlassen. Das Tier starb wohl an Wassermangel.
Im Januar 2013 wurde das sieben Jahre alte Tier gefunden – bei der Räumung der Wohnung von Martin G. in der Ludwig-Wörl-Straße. Der Tierarzt der Münchner Auffangstation erinnert sich: „Als wir in die Wohnung kamen, lag bereits Verwesungsgeruch in der Luft.“
Während die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Martin G. abtauchen wollte, um einer Haftstrafe zu entgehen, erklärte dieser gestern vor Gericht, dass er lediglich „den Kopf frei bekommen“ wollte. „Die Firma war pleite, Frau S. (seine Ex-Freundin, die Red.) war ausgezogen“, erklärte der Maurermeister. Dazu drohte ihm eine Haftstrafe wegen Betrügereien. Als er zurückkehrte, kam er ins Gefängnis.
„Ich war fix und fertig“, versuchte Martin G. gestern seine Tierquälerei zu entschuldigen. Nichtsdestotrotz habe er sich telefonisch immer wieder bemüht, seine Ex-Freundin zu überreden, sich um „Tante Frieda“ zu kümmern. Doch die weigerte sich, die Wohnung zu betreten.
Warum er nicht beim Vermieter angerufen habe, wird Martin G. gefragt. Er habe die Telefonnummer nicht gehabt, antwortet der. Dass er nicht wie geplant, nach drei, vier Wochen nach Großhadern zurückkehrte, sondern erst Monate später, erklärt Martin G. mit einer Blutvergiftung, die ihn in ein thailändisches Krankenhaus gebracht habe.
Das Gericht konnte er damit nicht überzeugen. Die Richterin fand ihn schuldig, beließ es aber bei einer Geldstrafe von 7200 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Monate ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung sah keinen Vorsatz und hatte Freispruch verlangt.
Martin G. wurde nach der Verhandlung zurück in seine Landsberger Zelle gebracht.
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