Prügel-Vorfall in der Au: Anklage gegen Polizisten erhoben
Die Staatsanwaltschaf geht davon aus, dass der angeschuldigte Polizist "mindestens einen intensiven Faustschlag" gegen Theresa Z. ausgeführt hat, die gefesselt war. Diese Handlung sei strafrechtlich nicht gerechtfertigt oder entschuldigt.
Au - "Wie ein räudiges Tier, blutend und gefesselt": Ende Januar verließ die 23-jährige Münchnerin Teresa Z. eine Haftzelle der Polizeistation in der Au mit gebrochener Nase und gebrochener Augenhöhle. Jetzt hat die Münchner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den zuständigen Polizisten erhoben.
Der Verdacht: vorsätzliche Körperverletzung im Amt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beamte ihr am 20. Januar 2013 ohne Rechtfertigung einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hat. Das teilte sie in einer Pressemitteilung am 21. Mai mit.
Wie das Polizeipräsidium München am Dienstag mitteilte, wurde der betroffene Beamte vom Dienst suspendiert. Er war zuletzt im Innendienst tätig. Das laufende Disziplinarverfahren sei bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt worden. Danach sollen weitere dienstrechtliche Entscheidungen erfolgen.
Der Anwalt von Teresa Z. nahm die Anklage auf Anfrage der AZ "wohlwollend zur Kenntnis". Er werde erst einmal Akteneinsicht beantragen und sich dann äußern.Die Pressemitteilung im Wortlaut
Die Staatsanwaltschaft München I hat am 21. Mai 2013 Anklage gegen einen 33-jährigen Polizeibeamten der Polizeiinspektion 21 (München Au) wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Körperverletzung im Amt erhoben.
Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse eines Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beamte am 20. Januar 2013 ohne Rechtfertigung einer 23-jährige Münchnerin in der Haftzelle mindestens einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat.
Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, kam es am 20. Januar 2013 zwischen einer 23-Jährigen und ihrem Freund zu einem Streit, in dessen Verlauf die Münchnerin selbst die Polizei rief. Als beide Kontrahenten zur weiteren Abklärung und Protokollierung der Vorgänge getrennt in zwei Streifenwagen zur Polizeiinspektion 21 (München Au) gebracht wurden, soll sich die 23-Jährige nach den Angaben der beteiligten Polizeibeamten geweigert haben, sich anzuschnallen. Auch soll sie die Polizeibeamten als „Hurensöhne“ bezeichnet und nach diesen geschlagen und getreten haben. Sie selbst gab dazu an, dass die Beamten ein Telefonat mit ihrem Handy unterbinden wollten und versuchten hätten, ihr das Gerät abzunehmen. Hiergegen habe sie sich gewehrt.
Nach den übereinstimmenden Angaben wurde die Münchnerin schließlich mit Handfesseln fixiert und die Fahrt zur Dienststelle fortgesetzt. Die Polizeibeamten geben dann an, dass dort angekommen die Frau den Streifenwagen nicht verlassen wollte. Erst durch den Einsatz mehrerer Beamten soll es überhaupt gelungen sein, die 23-Jährige in eine Haftzelle zu verbringen. Nach ihren eigenen Angaben beleidigte dort die zwischenzeitlich auf einer Pritsche liegende Frau die anwesenden Polizeibeamten und spuckte schließlich dem jetzt angeschuldigten 33- jährigen Polizeihauptmeister gezielt in sein Gesicht, wobei sie sich mit ihrem Oberkörper kurz aufgerichtet haben soll.
Zum weiteren Verlauf gab der angeschuldigte Polizeibeamte an, dass er sich mit seinem Kopf wieder dem Kopf der 23-Jährigen angenähert und auf sie eingeredet habe, um sie zu beruhigen. In diesem Moment habe dann die Münchnerin mit ihrem Kopf eine ruckartige Bewegung in Richtung seines Gesichtes gemacht. Deshalb habe er dann einen ungezielten Faustschlag in das Gesicht ausgeführt, um einen befürchteten Kopfstoß abzuwehren.
Die Staatsanwaltschaft geht auf der Grundlage eines nunmehr vorliegenden medizinischen Sachverständigengutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München davon aus, dass der angeschuldigte Polizeibeamte mindestens einen intensiven Faustschlag gegen die zu diesem Zeitpunkt mit Handfesseln fixierte Frau geführt hat und dass diese Handlung strafrechtlich nicht gerechtfertigt oder entschuldigt ist. Da die 23-Jährige durch die Gewalteinwirkung u. a. eine Nasenbein- und Orbitabodenfraktur erlitt, hat die Staatsanwaltschaft am 21.05.2013 Anklage wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Körperverletzung im Amt zum Amtsgericht München erhoben.
Nach dem rechtsmedizinische Gutachten war es nachvollziehbar, dass die Intensität der Verletzungen für die anderen anwesenden Polizeibeamten nicht erkennbar war und durch die Verständigung des Rettungsdienstes zu diesem Zeitpunkt der 23-Jährigen ausreichende Hilfe geleistet wurde. Es sind deshalb keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten bzw. Unterlassen dieser Beamten vorhanden. Auch geben die späteren Aussagen keinen Anlass gegen diese Beamten strafrechtliche Ermittlungen zu führen.
Das Gesetz droht für eine vorsätzliche Körperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren an. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daneben kann das Gericht bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, aberkennen (§ 358 StGB). Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Vorsatztat verliert ein Beamter mit Rechtskraft der Entscheidung automatisch seine Stellung (§ 24 Beamtenstatusgesetz). Zu dienstrechtlichen Fragestellungen kann die Staatsanwaltschaft keine Auskünfte erteilen.
Gegen die 23-Jährige wird im Zusammenhang mit den Vorgängen am 20. Januar 2013 wegen des Verdachts der Beleidigung (Äußerungen, Spucken), der versuchten bzw. vollendete Körperverletzung (Vorgänge im Streifenwagen) u. a. ermittelt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, weshalb derzeit keine weiteren Auskünfte hierzu erteilt werden können.
gez. Steinkraus-Koch Oberstaatsanwalt Pressesprecher