Prozess um illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls: Eigentümer lehnt Geldauflage vor Gericht ab

Am Landgericht wehrt sich der Eigentümer des Uhrmacherhäusls gegen eine hohe Geldstrafe. Den Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung von 100.000 Euro einzustellen, lehnt er ab.
John Schneider
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Ein Bild aus vergangenen Tagen: Das Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße. Wer jetzt nachschaut, findet an der Stelle nur noch eine große Lücke
Ein Bild aus vergangenen Tagen: Das Uhrmacherhäusl in der Oberen Grasstraße. Wer jetzt nachschaut, findet an der Stelle nur noch eine große Lücke © picture alliance/dpa/Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Obergiesing — Die Lücke im Straßenzug der Oberen Grasstraße fühlt sich für viele Giesinger immer noch wie eine klaffende Wunde an. Der Anblick tut weh. Hier stand einst das sogenannte Uhrmacherhäusl, das im 19. Jahrhundert gebaut und von einem Uhrmacher bewohnt wurde.

Im Spätsommer 2017 wurde das als Teil der Feldmüllersiedlung unter Denkmalschutz stehende Haus illegal platt gemacht. Seitdem wird gestritten. Auf der einen Seite der Eigentümer des Hauses, auf der anderen Seite die Stadt, Denkmalschützer und engagierte Anwohner.

Uhrmachhäusl in Obergiesing: Der illegale Abriss soll lange geplant gewesen sein

Der Eigentümer soll den illegalen Abriss laut Staatsanwaltschaft lange geplant haben. Die Ankläger sahen und sehen darin eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Mit ihm auf der Anklagebank der Bauunternehmer, der den Abriss durchführte. Er muss sich wegen Beihilfe zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung verantworten.

Das Amtsgericht verurteilte den Eigentümer im Juli 2022 zu einer Geldstrafe von 132.500 Euro. Doch der Mann legte, genauso wie die Staatsanwaltschaft, Berufung gegen das Urteil ein. Am Mittwoch wurde am Landgericht neu verhandelt.

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Der Richter schlägt 100.000 Euro Geldauflage vor

Richter Robert Hamberger schlägt gleich zu Prozessbeginn in einem Rechtsgespräch vor, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Das ist möglich, wenn die Schuld nicht zu schwer wiegt. Und gegen Zahlung einer Geldauflage. Die sollte 100.000 Euro betragen, schlägt der Richter vor.

Doch genau da scheiden sich am Mittwoch die Geister. Weniger als 100.000 Euro dürften es nicht sein, um dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung Genüge zu tun, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Doch dem Eigentümer erscheint das zu hoch. Er lehnt den Vorschlag ab. Der Prozess wird deshalb am 22. November fortgesetzt.

Auch die Stadt München will den Wiederaufbau

Zur Vorgeschichte: Am 31. August 2017 hatte ein Bagger versucht, das Häusl abzureißen, war aber von der Polizei gestoppt. Am nächsten Tag wurde das Häusl aber dennoch dem Erdboden gleich gemacht.

Kurz nach dem Abriss hatte sich der Verein "Heimat Giesing" gegründet. Vereinsziel: Wiederaufbau des Uhrmacherhäusls. Zu diesem Zweck verfolgt der Verein auch die juristische Aufarbeitung des Geschehens. So wie am Mittwoch.

Den Wiederaufbau will auch die Stadt erreichen. Nach einer Schlappe vor dem Verwaltungsgericht wegen eines Formfehlers, setzte sich die Stadt beim Verwaltungsgerichtshof weitgehend durch und fordert nun vom Eigentümer den Wiederaufbau des Uhrmacherhäusl. Um die Lücke zu schließen.

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9 Kommentare
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  • Der Schwabinger am 10.11.2023 14:17 Uhr / Bewertung:

    An dieser Baracke war doch nichts mehr im Originalzustand, da wurden schon ganz andere Häuser abgerissen- mit Billigung der Stadt. Also wozu diese Aufregung.

  • Dino am 09.11.2023 10:05 Uhr / Bewertung:

    Ich frage mich schon lange,was der Denkmalschutz bei einem derart hässlichen vergammelten Haus schützen soll.

  • Gelegenheitsleserin am 10.11.2023 11:53 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dino

    @Dino:

    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es beim Denkmalschutz um die Schönheit des Objekts geht. Wichtig ist die geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung eines Objekts.

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