Polizisten-Falschparker in der Fußgängerzone verhindern Advents-Aktion

Zivilbeamte stellen ihre Autos in der Fußgängerzone ab und verhindern, dass der MVV-"Packerlbus" zu den Münchnern kommt. Schwarzparker bei der Polizei sind kein neues Problem. 
Nina Job |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Packerlbus steht normalerweise neben dem Jagdmuseum.
MVV Der Packerlbus steht normalerweise neben dem Jagdmuseum.

Altstadt - Es hätte eine nette Adventsaktion werden sollen für diejenigen, die in Zeiten des Online-Shoppings noch gern durch die Innenstadt bummeln, um ihre Weihnachtsgeschenke direkt im Laden auszusuchen und zu kaufen. An allen vier Samstagen vor Weihnachten stellt der Münchner Verkehrs und Tarifverbund MVV einen großen Gelenkbus in die Fußgängerzone. Hier können Kunden ihre Einkäufe abgeben und kostenlos zwischenlagern, bis die Geschäfte schließen.

Packerlbus: Kunden können Einkäufe zwischenlagern

Doch gleich am ersten Adventssamstag platzte die Aktion – und schuld daran war ausgerechnet die Polizei. Wie die AZ erfuhr, verhinderten Zivilbeamte, dass der Bus zu seinem vorgesehenen Platz kam, weil sie verbotenerweise die Fußgängerzone zuparkten. Erschwerend hinzu kam, dass der Bereich an diesem Tag durch eine Fernwärme-Baustelle zusätzlich verengt war. Die Advents-Aktion des MVV musste abgeblasen werden.

"Es schadet definitiv unserem Image", mahnt ein Polizeidirektor Das Problem ist nicht neu, dass in der Augustinerstraße, direkt neben dem Polizeipräsidium und in unmittelbarer Nähe von Frauenkirche, Klosterwirt und Fischerei- und Jagdmuseum Polizisten zivile Dienstfahrzeuge abstellen. Bequemer geht es nicht, das Präsidium ist direkt nebenan.

Polizei parkt falsch: Parckerlbus kann nicht kommen

Außer für Lieferanten zu bestimmten Zeiten und Sondernutzungen sind die Zufahrt und das Parken nicht erlaubt. 30 Euro kostet der Verstoß laut Bußgeldkatalog, wer sein Auto länger als drei Stunden in einer Fußgängerzone abstellt, zahlt noch mal fünf Euro mehr. Das Parkverbot gilt auch für Polizisten. Ausnahme: wenn sie im Einsatz sind.

Der Packerlbus steht normalerweise neben dem Jagdmuseum.
Der Packerlbus steht normalerweise neben dem Jagdmuseum. © MVV

Doch das wird seit Jahren großzügig ignoriert. Die schwarzen Schafe legen einfach ihre Polizeikelle auf den Sitz oder das Armaturenbrett. Damit ist das Auto für die Kollegen in Uniform als Dienstfahrzeug erkennbar. Folglich gibt es keinen Strafzettel – anders beim "Bürger".

Nach der ärgerlichen Aktion mit dem Packerlbus, rauchte es jetzt allerdings im Polizeipräsidium: Ein Polizeidirektor aus der Abteilung Einsatz schrieb eine strenge Mail mit großem Verteiler – also an so ziemlich alle im Haus.

In dem Schreiben, das viele Ausrufungszeichen sowie gefettete und unterstrichene Passagen enthält, heißt es klipp und klar, dass der Packerlbus nicht anfahren konnte, "weil die Zufahrt von der Löwengrube aus in die Augustinerstraße wegen im Haltverbot (!!) abgestellter Dienstfahrzeuge versperrt war".

Künftig soll die Wache die schwarzen Schafe aufschreiben

Weiter heißt es in der Mail vom 5. Dezember: "Das Parken von Dienstfahrzeugen in der Augustinerstraße entlang der PP-Gebäudefront ist generell nicht gestattet. Bei der Augustinerstraße handelt es sich um eine Fußgängerzone, in der es (auch für die Polizei) verboten ist, zu parken."

Der Polizeidirektor appelliert: "Es schadet definitiv unserem Image, wenn wir uns als Polizei nicht an die Verkehrsvorschriften halten und in einer Fußgängerzone unsere Dienstfahrzeuge abstellen." Wahrscheinlich ist es oft nur Bequemlichkeit, dass die Falschparker meinen, dass für sie andere Regeln gelten. Denn dass es zu wenige Parkplätze für die Polizei geben würde, geht aus der internen Mail nicht hervor.

So heißt es darin, dass grundsätzlich für jedes Dienstfahrzeug, welches einer Dienststelle im Präsidium zugeordnet sei, ein Stellplatz in der Tiefgarage zur Verfügung stünde. Und rund um das Polizeigebäude – in der Ettstraße, in der Löwengrube, Maxburgstraße und Karmeliterstraße – sind sowieso bereits fast alle vorhandenen Parkplätze für Einsatzfahrzeuge reserviert.

Bislang sind die Parksünder ungeschoren davongekommen. Strafzettel gab’s keine – auch nicht vom Kreisverwaltungsreferat (s. links). Doch das könnte sich bald ändern. Der strenge Polizeidirektor aus der Abteilung Einsatz schließt seine Mail mit der Aufforderung, dass das Wachpersonal in der Löwengrube künftig widerrechtlich abgestellte Dienstfahrzeuge dokumentieren soll: mit Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Marke und Parksituation. Außerdem soll es den Fahrer feststellen und die Infos weiterleiten. Die Tage der selbst geschaffenen Sonderrechte in der Fußgängerzone scheinen gezählt.

Packerlbus: Das Konzept ist simpel

Mit dem Packerlbus bietet der MVV traditionell einen Adventsservice für Menschen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt kommen, um dort Geschenke einzukaufen.

An allen Adventssamstagen steht ein großer Gelenkbus in der Fußgängerzone, in dem Pakete, Tüten und Taschen deponiert werden können. So lässt es sich im wahrsten Sinne des Wortes unbeschwert weiter einkaufen – ohne dass der Rücken krumm und die Arme immer länger werden.

Der MVV-Packerlbus steht normalerweise an allen vier Adventssamstagen von 11 Uhr bis 20 Uhr vor dem Jagd- und Fischereimuseum in der Fußgängerzone an der Kaufingerstraße Ecke Augustinerstraße. Der Service ist für alle, die ihre Fahrkarte von MVV, Oberbayernbus, DB, BOB, Meridian, BRB oder ALEX vorzeigen kostenlos. Den Packerlbus gibt es schon seit mehr als 20 Jahren.


Das KVR schaut weg

Nicht nur, dass Polizisten ihre falsch parkenden Kollegen nicht aufschreiben, auch die Parkschandis der Stadt drücken in der Fußgängerzone am Dom offenbar beide Augen zu. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) nicht erkennen, ob ein Polizeifahrzeug im Einsatz ist oder nicht.

Die Parkschandis gehen offenbar von einer falschen Voraussetzung aus. Das legt zumindest die Antwort von KVR-Sprecher Johannes Mayer nahe. Als ihn die AZ am Dienstag fragte, warum die Falschparker nicht "gezettelt" werden, antwortete er: "Für Polizeifahrzeuge – sowohl uniformiert als auch zivil mit Kelle auf der Ablage – gelten im Einsatz die Sonder- und Wegerechte nach der StVO. Wenn Polizeifahrzeuge dort abgestellt sind, geht die Kommunale Verkehrsüberwachung in der Regel davon aus, dass dies aus Einsatzgründen der Fall ist und es sich also nicht um Parkverstöße handelt."

In dieser Aussage steckt ein Fehler: Die Kelle ist ein Erkennungszeichen, dass es sich um ein ziviles Polizeiauto handelt. Ein Beleg, dass der Beamte im Einsatz ist und damit Sonderrechte hat, ist die Kelle nicht.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.