Pfusch am Vorzeigebau

Oberlandesgericht: Architekten müssen 755000 Euro für Schäden am ÖBZ zahlen
John Schneider |
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Das ÖBZ: Der ökologische Vorzeigebau an der Englschalkinger Straße.
Das ÖBZ: Der ökologische Vorzeigebau an der Englschalkinger Straße.

Englschallking - „Ein praktisches Beispiel für ökologisches Bauen”, „ein Anschauungs- und Demonstrationsobjekt” – das sollte das 2001 fertig gestellte Ökologische Bildungszentrum (ÖBZ) in Englschalking laut eigenem Anspruch sein. Bayerns damaliger Umweltminister Werner Schnappauf freute sich, lobte bei der Eröffnung den spiralförmigen Bau: „Der schneckenartige Grundriss steht für einen ökologischen Kreislauf in der Natur."

Tatsächlich wurde viel Holz und Glas in dem Rundbau verbaut. Das Haus, das für Umweltbildungsseminare genutzt wird, kommt mit sehr wenig Energie aus. Ein ökologischer Vorzeigebau.
Doch die Freude währte nicht lange. Nach nur fünf Jahren wurde das ÖBZ auch zum Anschauungsobjekt für Baupfusch. Das Dach leckte, Wasser drang in einen Seminarraum ein. Das Leck, ein Riss in der Abdeckung, wurde zwar schnell repariert, aber bei der Untersuchung der Ursache wurde klar, dass eine Reparatur nicht ausreichen würde. Das komplette Dach musste saniert werden.
Der Grund: Beim Bau des Schneckenhauses wurde offenbar eine ungeeignete Folie zur Abdeckung des Flachdachs verwendet. Managementdirektor Klaus Meisel (VHS) erklärte damals, dass mit der falschen Folie „auch die Unterdeckung feucht und der Riss immer größer wurde”. Der viele Schnee des Winters 2005/2006 habe für zusätzlichen Druck gesorgt.

Die Münchner Volkshochschule als Träger des ÖBZ strengte ein Beweissicherungsverfahren an, um die Regresspflichten zu prüfen und verklagte dann die Architekten.
In der Folge entwickelte sich ein jahrelanger Rechtsstreit. Das OLG musste entscheiden, ob die Verantwortung für die Mängel bei den Architekten oder doch eher bei den ausführenden Baufirmen liegt.
Gestern das Urteil: Der 28.Senat gab der VHS-Klage auf der Grundlage eines Gutachtens statt und verdonnerte die Architekten, 755000 Euro zu zahlen. Auch die von den Vertretern des Architekturbüros geforderte Möglichkeit einer Revision lehnte der Senat ab.

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