Pause für das Jackson-Denkmal
Das Orlando-di-Lasso- Denkmal wird ab Juli renoviert, das Memorial muss erst mal weichen.
München - Zum Denkmal für Michael Jackson am Promenadeplatz pilgern Fans aus aller Welt – es ist inzwischen eine echte Sehenswürdigkeit. Seit 25. Juni 2009 gibt es das Memorial – der Tag, an dem der King of Pop verstarb. Seither schmücken Bilder und Zitate, frische Blumen, Fangeschenke und Kerzen das Denkmal vor dem Hotel Bayerischer Hof, wo Jacko bei seinen München-Aufenthalten stets residiert hatte. Doch jetzt kommt das Denkmal erst mal weg – Jacko macht ab Juli zwei Wochen Pause. Ob der ganze Gedenkschmuck wieder zurückkommt? Das klären jetzt die Denkmalschützer.
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Der Hintergrund: Am Orlando-di-Lasso-Denkmal, das von Jackson-Fans quasi okkupiert worden ist (mit Billigung des Freistaats) sind turnusmäßige Pflegearbeiten nötig. „Die dort angebrachten Bestandteile des Michael Jackson Memorials vor dem Hotel Bayerischer Hof müssen deshalb für rund zwei Wochen entfernt werden“, teilte die Regierung von Oberbayern gestern mit.
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Für die Pflegemaßnahmen am Orlando-di-Lasso-Denkmal wird daher ein Gerüst aufgebaut, die Bronzestatue schonend abgestrahlt, nachpatiniert und mit Wachs heißkonserviert. Ebenso wird der Natursteinsockel gereinigt, auf dem sich Gegenstände zur Erinnerung an Michael Jackson befinden. Derartige Pflegearbeiten sind heuer auch an den benachbarten staatlichen Denkmälern geplant, die Kurfürst Max-Emmanuel und Christoph Willibald Gluck darstellen.
Das Jackson-Memorial soll dann wieder kommen
Laut Regierung von Oberbayern soll das Orlando-di-Lasso-Denkmal weiterhin als Ort des Gedenkens an den verstorbenen Pop-Titanen dienen. Der Freistaat als Eigentümer „möchte es ermöglichen, dass die Bestandteile des Memorials im Anschluss wieder angebracht werden können“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Demnach soll nach dem Willen des Freistaats Bayern als Eigentümer des Orlando-di-Lasso-Denkmals nach Abschluss der Pflegearbeiten eine etwaige Weiterführung bzw. Neuaufnahme der Nutzung als „Michael Jackson Memorial“ möglich sein. „Jedoch in einem geordneten, nach Auffassung des Freistaats gegebenenfalls denkmalschutzrechtlichen Verfahren“, so die Regierung.
Für diese öffentlich-rechtliche Genehmigung (die im bayerischen Denkmalschutzgesetz als „Erlaubnis“ bezeichnet wird) sei die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt zuständig.
Darüber habe die Regierung den „MJ’s LEGACY Association International e.V.“ informiert und zugleich angeboten, den Verein in einem persönlichen Gespräch zu den nötigen Verfahrensschritten zu beraten.