Pasinger Ekel-Bäcker zu Geldstrafe verurteilt

Pasing - Das Münchner Amtsgericht hat den Inhaber eines Bäckereibetriebes wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt. In der Vergangenheit war der Mann immer wieder von Lebensmittelkontrolleuren überprüft worden.
Schimmel, Dreck und ekelerregende Zustände
Bei diesen Kontrollen fanden die Beamten teils widerwärtige Zustände vor: Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt. Im Bereich der Teigverarbeitung wurde eine Schüssel mit Butterfett gelagert, darin schwammen Insekten.
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Der Gärraum war mit alten Lebensmittelresten, Staub, Gespinsten und Flusen verschmutzt. Von der Decke hingen zentimeterlange Gespinste, die außerdem mit Staub und Mehlrückständen behaftet waren. Rohre, Kabel, Schalter und Vorrichtungen im Deckenbereich waren erheblich verschmutzt und mit ekelerregenden Rückständen behaftet.
Bäcker hat nachgebessert
Im Prozess zeigte sich der Inhaber schuldeinsichtig, er gab die Hygienemängel zu. Und er hatte nachgebessert. Bei weiteren (Nach-)Kontrollen wurden keine Mängel mehr festgestellt, der Betrieb befand sich letzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Dem Bäcker hätte bis zu einem Jahr Gefängnis gedroht, doch dank seines Geständnisses und der Verbesserungen beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe.