Pasinger Ekel-Bäcker zu Geldstrafe verurteilt

Ein Inhaber eines Bäckereibetriebs in Pasing ist wegen ekelhafter Zustände in seinem Laden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Kontrolleure schauderte es, als sie sich im Betrieb des 53-Jährigen umsahen. Inzwischen hat der Mann nachgebessert.
az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Backwaren, die im Betrieb des Mannes verkauft wurden, waren teilweise vergammelt. (Symbolbild)
dpa Die Backwaren, die im Betrieb des Mannes verkauft wurden, waren teilweise vergammelt. (Symbolbild)

Pasing - Das Münchner Amtsgericht hat den Inhaber eines Bäckereibetriebes wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zu einer Geldstrafe von 6500 Euro verurteilt. In der Vergangenheit war der Mann immer wieder von Lebensmittelkontrolleuren überprüft worden.

 

Schimmel, Dreck und ekelerregende Zustände

 

Bei diesen Kontrollen fanden die Beamten teils widerwärtige Zustände vor: Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt. Im Bereich der Teigverarbeitung wurde eine Schüssel mit Butterfett gelagert, darin schwammen Insekten.

Lesen Sie auch: Wirt Edi Reinbold plant "leichte Veränderungen"

Der Gärraum war mit alten Lebensmittelresten, Staub, Gespinsten und Flusen verschmutzt. Von der Decke hingen zentimeterlange Gespinste, die außerdem mit Staub und Mehlrückständen behaftet waren. Rohre, Kabel, Schalter und Vorrichtungen im Deckenbereich waren erheblich verschmutzt und mit ekelerregenden Rückständen behaftet.

 

Bäcker hat nachgebessert

 

Im Prozess zeigte sich der Inhaber schuldeinsichtig, er gab die Hygienemängel zu. Und er hatte nachgebessert. Bei weiteren (Nach-)Kontrollen wurden keine Mängel mehr festgestellt, der Betrieb befand sich letzlich in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Dem Bäcker hätte bis zu einem Jahr Gefängnis gedroht, doch dank seines Geständnisses und der Verbesserungen beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe.

 

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.