Parkschein-Posse in Haidhausen

Windschutzscheibe oder Seitenfenster? Der bizarre Streit einer Familie mit dem KVR um (un-)gültige Anwohner-Parkausweise.
Verena Kemmer |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Parkausweis im Seitenfenster – nicht auffindbar? Foto: privat
privat Der Parkausweis im Seitenfenster – nicht auffindbar? Foto: privat

Haidhausen - Geht Stefan S. zu seinem Auto, dann fällt sein Blick erst mal auf die Windschutzscheibe. Schon wieder ein Strafzettel? Seit mehreren Jahren parkt der gebürtige Münchner mit seinem silbergrauen Fiat Panda hier in der Regerstraße. Das lief lange problemlos – bis dann im Frühjahr 2012 der erste Strafzettel unter dem Scheibenwischer klemmte. Weil der Parkwächter angeblich keinen gültigen Bewohner-Parkausweis für das Gebiet Regerplatz vorfand, soll Stefan S. jetzt 10 Euro Bußgeld an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zahlen.

„Das sehe ich nicht ein“, sagt Stefan S., „der gültige Parkausweis ist von außen gut lesbar und klebt an der hinteren Scheibe des Seitenfensters“.

Kurz nach der Verwarnung bat der 35-Jährige beim KVR schriftlich um Stornierung der Strafe und schickte zwei Beweisfotos von seinem Fiat mit. Auf den Bildern ist der gültige Parkausweis im Seitenfenster klar zu erkennen, auch ältere Exemplare klemmen dahinter.

Stefan S. dachte erst, damit habe sich die Sache erledigt. Aber da hatte er sich geirrt. „Zwei Strafzettel habe ich schon allein heuer kassiert. Warum soll ich Strafe zahlen, wenn ich einen gültigen Parkausweis im Auto habe?“, fragt der Wirtschaftsinformatiker.

Immerhin: Die Verwarnung vom Sommer 2013 über 10 Euro Strafe hat das KVR ausnahmsweise eingestellt – die anderen drei sind bislang noch offen. Ist die Einspruchsfrist von maximal zwei Wochen verstrichen, fallen pro Strafzettel zusätzlich 28,50 Euro Gebühren an.

Auch bei Frank S., dem Vater von Stefan, wurde der Parkausweis schon zweimal im Seitenfenster übersehen. „Wir parken schon ewig hier“, sagt der 66-jährige Rentner, „immer wieder bekommen wir Strafzettel mit der gleichen Behauptung – angeblich sei nichts im Auto. Das stimmt aber nicht, alle gültigen Scheine sind da, wo sie hingehören“.

Vater und Sohn legten beide mehrfach Widerspruch gegen die Bußgeldbescheide vom KVR ein – ohne Erfolg. Auch Gespräche mit dem zuständigen Amtsleiter Hartmut Hilbich und CSU-Stadtrat Otto Seidl verliefen bislang erfolglos. Frank S. betont: „Mir geht es nicht um die 10 Euro, sondern ums Prinzip“.

Rein rechtlich ist nicht vorgeschrieben, wo genau der Parkausweis im Auto zu liegen hat. Der Gesetzgeber verlangt von den Autofahrern nur, den Ausweis „von außen gut lesbar“ anzubringen. Das angestammte Platzerl muss also nicht zwangsläufig nahe der Windschutzscheibe sein. „Dem Parkwächter wird anscheinend mehr geglaubt als dem Bürger“, sagt Frank S., „hier versucht man doch, die Autofahrer so zu erziehen, dass sich die Parkwächter den Rundgang um das Auto sparen können“.

KVR-Sprecherin Daniela Schlegel kennt den Fall und wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Die Parkwächter sind dazu angehalten, die Autos immer komplett zu umrunden. Im Fall der Familie S. haben die Kollegen glaubhaft versichert, dass kein Parkausweis vorhanden war. Die Autos sind sogar zweimal zu unterschiedlichen Tageszeiten kontrolliert worden“. Für die Beteiligten bleibt nur zu hoffen, dass die Parkausweis-Posse bald ein Ende nimmt – das spart Zeit, Geld und Nerven.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.