Parknot in Schwabing: Udes vergessene Lücke

Die Schwabinger beschäftigt eine ominöse Parklücke vor dem Haus von Alt-OB Christian Ude. Was hat es damit auf sich?
von  Florian Zick
Hier wartete früher oft der Dienstwagen von Alt-OB Christian Ude. Seit dessen Amtsende herrscht in der Parklücke gähnende Leere.
Hier wartete früher oft der Dienstwagen von Alt-OB Christian Ude. Seit dessen Amtsende herrscht in der Parklücke gähnende Leere. © privat, dpa

Schwabing - Von Alt-OB Christian Ude (SPD) ist überliefert, dass er auf der Suche nach einem Parkplatz auch mal fluchend seine Runden um den Kaiserplatz dreht. Denn Würdenträger hin oder her: Auch Ude hat nur einen Anwohner-Parkausweis.

So manchen Schwabinger mag diese Nachricht vielleicht überraschen. Im Viertel sorgt nämlich immer wieder eine ominöse Parklücke direkt vor Udes Wohnhaus für Aufregung. Mit Halteverbotsschildern hat die Stadt dort ein beträchtliches Stück vom Parkraum abgezwackt. Und da zu Udes Amtszeit dort öfter mal die Dienstlimousine auf ihn wartete, wurde das Halteverbot in der öffentlichen Wahrnehmung schnell mal zum OB-Parkplatz umdeklariert.

Vor gut drei Jahren ist Ude nun von der politischen Bühne abgetreten. Der mysteriöse Parkplatz aber existiert noch immer. Im mit Parkplätzen nicht gerade reich gesegneten Schwabing wirft das immer wieder die neidvolle Frage auf: Genießt man als ehemaliges Stadtoberhaupt womöglich Privilegien auf Lebenszeit?

Beim Presseamt der Stadt zeigt man sich auf AZ-Anfrage zunächst verdutzt. Reservierte Parkplätze gebe es weder für frühere noch für amtierende Bürgermeister, heißt es dort. Selbst der Kaiser von China müsste sich theoretisch einen Parkplatz suchen, denn vor dem Gesetz seien schließlich alle gleich. Man solle aber mal im Kreisverwaltungsreferat (KVR) nachfragen, so der Hinweis im Presseamt. Vielleicht wüssten die Kollegen dort etwas mehr. Das KVR ist als Ordnungsbehörde auch für den Verkehr in der Stadt zuständig. Über Sonderregeln für Parkplätze müsste man dort also Bescheid wissen.

Im Archiv kommt ein alter Bescheid zu Tage

Und tatsächlich. Nach kurzer Recherche teilt die Behörde mit: Auweh, da ist uns offenbar etwas durchgerutscht. Womöglich hätte das Halteverbot nach Udes Ausscheiden wirklich aufgehoben werden müssen. Nach anfänglichen Zweifeln gräbt das KVR aber noch etwas tiefer im Archiv und fördert schließlich einen Bescheid aus dem Jahr 1989 zu Tage, mit Schreibmaschine verfasst, datiert auf den 10. Oktober.

Zu dieser Zeit hat Ude vielleicht schon damit kokettiert, mal OB zu werden, im Amt war er jedenfalls noch nicht. Als tatsächlichen Grund für das Halteverbot nennt das Schreiben dann auch die engen Straßenverhältnisse am Kaiserplatz und die Häufung von Blechschäden an der fraglichen Stelle vor Udes Haus.

Das Haltverbot bleibt

Der Alt-OB dürfte froh sein über die Klärung des Sachverhalts. Er kenne die Debatte um den vermeintlichen OB-Parkplatz, sagt er. Den gebe es aber gar nicht. Sogar er selbst habe mal wegen des lästigen Halteverbots und der damit verbundenen Parkplatzbeseitigung im Viertel interveniert. Leider vergeblich.

Das KVR will an dem Halteverbot nun weiter festhalten. Für die Anwohner vom Kaiserplatz ist das schade – auch für Ude. In das üppig bemessene Parkverbot vor seiner Haustür hätte der Alt-OB mit seinem kleinen Stadtflitzer schließlich drei Mal gepasst. So aber geht das Gefluche bei der Parkplatzsuche weiter.

 

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