Parken wieder erlaubt

Da der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) im Mai beginnt, kann rund um das Justizgebäude wieder geparkt werden.
von  AZ
Aufatmen bei den Anwohnern: Die Halteverbotszonen rund um das Gerichtsgebäude wurden vorerst aufgehoben.
Aufatmen bei den Anwohnern: Die Halteverbotszonen rund um das Gerichtsgebäude wurden vorerst aufgehoben. © Landeshauptstadt München

Maxvorstadt - Sämtliche Haltverbote wurden bereits aufgehoben. Die 125 geschaffenen Ersatzparkplätze in der Kreittmayrstraße und Erzgießereistraße stehen den Anwohnern des St.-Benno-Viertels auch weiterhin zur Verfügung.

Wegen des Prozessauftaktes waren zahlreiche Haltverbotsschilder im Umkreis des Gerichtsgebäudes aufgestellt worden. Diese wurden nun entfernt, beziehungsweise umgedreht.

Lediglich an der Ecke Sandstraße/Nymphenburger Straße bleibt das Haltverbot am 17. und 18. April aufgrund einer Versammlung bestehen.

 

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