Parfums erbeutet: Haftbefehl gegen renitenten Kaufhausdieb (29)

Ein 29-jähriger Münchner macht in der Parfümerie-Abteilung eines Kaufhauses in der Innenstadt reiche Beute, wird allerdings vom Kaufhausdetektiv festgehalten und wehrt sich dann auch noch gegen die eintreffenden Polizisten.
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Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 29-Jährigen. (Symbolbild)
Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 29-Jährigen. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

Altstadt - Ein renitenter Ladendieb hat am Samstag die Münchner Polizei beschäftigt: Gegen 13.40 Uhr hatte der 29-Jährige aus der Parfümerie-Abteilung eines Kaufhauses am Stachus diverse hochwertige Parfums im Wert von über Tausend Euro gestohlen.

Als der Ladendetektiv den Münchner vor der Eingangstür aufhielt, versetzte ihm der 29-Jährige nach Angaben der Polizei unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Im weiteren Gerangel traktierte er den 53-Jährigen weiter mit seinen Fäusten, trat nach ihm und schlug ihn mit seinem Handy.

Als ein weiterer Mitarbeiter dem Ladendetektiv zu Hilfe kam und den 29-Jährigen festhalten wollte, wurde dieser ebenfalls leicht verletzt. Die verständigten Polizeibeamten konnten den 29-Jährigen festnehmen. Bei der Auseinandersetzung mit den Kaufhausangestellten wurden vier Parfum-Flakons beschädigt.

Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung wurde der 29-Jährige erneut aggressiv und trat nach einem Polizisten. Die Beamten fanden eine geringe Menge Betäubungsmittel. Zudem stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige aktuell keinen festen Wohnsitz hat.

Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 29-Jährigen.

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2 Kommentare
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  • Ach so am 04.09.2020 11:30 Uhr / Bewertung:

    Ja, bei Vermögensdelikten passiert das schnell. Da wird eine diebische Oma (Beute waren Lebensmittel) mit wenig Rente auch schon mal zu Gefängnis verurteilt. Selbst das s.g. Containern weggeworfener Lebensmittel wird hart bestraft. Vor diesem Hintergrund ist erst recht nicht zu verstehen, wie ein Vergewaltiger, der das Opfer sogar noch gewürgt hat, nach Identitätsfeststellung einfach wieder freigelassen wird. Wahrscheinlich wird am Ende festgestellt, dass alles mit Einwilligung des Opfers passierte. Einfach nur noch verkehrte Welt.

  • katzenfliege am 01.09.2020 20:39 Uhr / Bewertung:

    Hier wurde wenigstens zu recht ein Haftbefehl erlassen.

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