"Offensichtlich rechtswidrige Praktiken"

Die Stadtspitze soll, so zwei CSU-Stadträte,  die Städtischen Kliniken anweisen, den Vertrag über Parkraumüberwachung und Abschleppdienstleistungen mit einer Privatfirma sofort zu kündigen.
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Ruckzuck ist das Auto weg - und der Ärger geht los.
AZ-Archiv Ruckzuck ist das Auto weg - und der Ärger geht los.

Die Stadtspitze soll, so zwei CSU-Stadträte,  die Städtischen Kliniken anweisen, den Vertrag über Parkraumüberwachung und Abschleppdienst mit einer Privatfirma sofort zu kündigen.

Bogenhausen - Außerdem solle, so  Robert Brannekämper und Eva Caim, in einem Aufwasch "für die Herstellung einer sinnvollen Alternative für die Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben" zu sorgen.

Die Begründung der zwei Stadträte: Die Firma "bediente sich offensichtlich rechtswidriger Praktiken, um die Bezahlung von angeblich fälligen, in Wahrheit jedoch überhöhten Abschleppkosten von den jeweils betroffenen Fahrzeugeigentürmern oder -haltern zu erzwingen, die ihre Fahrzeuge auf Parkplätzen am Klinikum Bogenhausen abgestellt hatten. Dieses Gebaren entspricht nicht dem Leitbild der Stadtverwaltung und es ist geeignet, das Ansehen der Klinikum München GmbH und damit das Ansehen der Landeshauptstadt München insgesamt nachhaltig zu schädigen.

So wurde mit Urteil des Amtsgerichts München (Geschäftszeichen 11/105004), verkündet am 17. Juli 2013, die Klinikum München GmbH verpflichtet, einen Betrag von 177,50 Euro an einen Betroffenen zurückzuzahlen, für dessen Abschleppung von ihr 297,50 Euro verlangt worden waren. In einem weiteren Fall stimmte die Städtisches Klinikum München GmbH vor Gericht sogar der Rückerstattung der gesamten Kosten von 297,50 Euro zuzüglich weiterer Kosten (insgesamt 322,50 Euro) zu, nachdem das Fahrzeug einer Schwerbehinderten abgeschleppt worden war."

Gerade bei einem Klinikparkplatz sei davon auszugehen, dass er von Menschen mit besonderen Belastungssituationen genutzt werde. Es sei daher "in höchstem Maße problematisch, für die Überwachung solcher Areale offensichtlich zumindest zum Teil rechtswidrig agierende Firmen einzusetzen, die zudem nicht zögern, angeblich bestehende Forderungen mit als erpresserisch zu bezeichnenden Methoden durchsetzen".

Aufgrund der geschilderten Praktiken sei die sofortige Kündigung des bestehenden Vertrages mit der Abschleppfirma und die Umsetzung einer neuen Lösung, etwa durch den Einsatz eines Parkwächters, dringend geboten.

Sollte die Geschäftsführung der Klinikum München GmbH nicht innerhalb von 14 Tagen die nötige Sensibilität für die geschilderten Missstände beweisen und die entsprechende Vertragskündigung nicht vollziehen, behalten sich die Stadträte vor, "gegen die Geschäftsführung der Städtisches Klinikum München GmbH Strafanzeige wegen des Verdachts der Beihilfe zur Erpressung und versuchten Erpressung in den bereits bekannten und ggf. weiteren Fällen zu erstatten".

 

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