NSU-Prozess: So verlaufen die Halteverbote

Der NSU-Prozess wird am Dienstag fortgesetzt, die Polizei kündigt wieder umfangreichen Halteverbotszonen im Bereich der Nymphenburger Str. 16 an. Die Maßnahmen der Polizei.
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Halteverbot zum NSU-Prozess: So sperrt die Polizei ab
Polizei Halteverbot zum NSU-Prozess: So sperrt die Polizei ab

Der NSU-Prozess wird am Dienstag fortgesetzt, die Polizei kündigt wieder umfangreiche Halteverbotszonen im Bereich der Nymphenburger Str. 16 an. Die Maßnahmen der Polizei.

München - Am Dienstag, 14.05.2013, wird der Prozess gegen die mutmaßlichen Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) am Oberlandesgericht München in der Nymphenburger Str. 16 fortgesetzt.

Hierzu werden auch wieder die Haltverbotszonen im Bereich des Strafjustizzentrums in Kraft treten. Die Münchner Polizei bittet in diesem Zusammenhang die Verkehrsteilnehmer darum, die einzelnen Beschilderungen genau zu beachten.

Die Haltverbote gelten wieder ab dem nächsten Verhandlungstag, am Dienstag, 14.05.2013, 07.00 bis 18.00 Uhr. Dazu werden die Haltverbotsschilder am Freitag, 10.05.2013, wieder umgedreht und damit in Kraft gesetzt (mit Gültigkeit ab 14.05.2013). Sie betreffen Teile der Nymphenburger Straße, Erzgießereistraße, Linprunstraße und Sandstraße.

Die Haltverbote in der Nymphenburger Straße (Nordseite) gelten zum Teil bereits ab Montag, 13.05.2013, 08.00 Uhr, wieder.

Nachdem sich die Haltverbote an den Verhandlungstagen ausrichten, gelten diese grundsätzlich immer Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, an Werktagen, in der Zeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Haltevorbot zum NSU-Prozess: So sperrt die Polizei ab:

Weitere Haltverbote können im Laufe des Prozesses auch bei zusätzlichen Verhandlungstagen montags und/oder freitags in Kraft gesetzt werden.

Da aufgrund dieser umfangreichen Verkehrsmaßnahmen im St.- Benno-Viertel zahlreiche Anwohnerparkplätze entfallen, wurden vom Kreisverwaltungsreferat in der Kreittmayrstraße und in der Erzgießereistraße Ersatzparkplätze eingerichtet.

Polizeivizepräsident Robert Kopp lobt hier noch einmal ausdrücklich das Verhalten der Münchner Bürgerinnen und Bürger zum Prozessbeginn am 06.05.2013. „Es mussten insgesamt nur 7 Fahrzeuge aus den Haltverbotszonen abgeschleppt werden.“

 

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