NS-Aufarbeitung durch die „Zentrale Stelle“

Im Gasteig erzählt der langjährige Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen von seiner Arbeit. Der Eintritt ist frei.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Im Gasteig erzählt der langjährige Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen von seiner Arbeit. Der Eintritt ist frei.

Haidhausen - Am Dienstag, 25. Februar, um 19 Uhr berichtet Staatsanwalt a.D. Dr. Joachim Riedel im Gasteig, Rosenheimer Straße 5, über seine langjährige Arbeit als stellvertretender Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg.

Sein „Bericht aus erster Hand“ gibt Einblick in die Praxis und Bedeutung der Ermittlungsarbeit. Seit nunmehr 55 Jahren hat die „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen” in Ludwigsburg die Aufgabe, bundesweit bisher noch unbekannte NS-Verbrechen festzustellen und die Täter zu ermitteln. Anhand von Beispielfällen stellt Riedel die aufwändige Arbeit der Ermittler vor. Dabei nimmt er zugleich Stellung sowohl zur Kritik an der Ludwigsburger Behörde wie auch an der strafrechtlichen Aufarbeitung des NS-Unrechts in Deutschland überhaupt. Der Eintritt ist frei.

Eine Anmeldung (Kursnummer BG 390) ist telefonisch unter 4 80 06-62 39 oder online über die Webseite der Münchner Volkshochschule www.mvhs.de möglich. Der Vortrag bildet den Abschluss der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der Münchner Volkshochschule und des NS-Dokumentationszentrums München zur strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in den ersten Nachkriegsjahren in der BRD.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.