Neuhauser Blutbad: Hat der Täter im Wahn zugestochen?

Nach dem Blutbad in der Jutastraße im Juni 2018 ist ein 21-Jähriger wegen Mordes an der Schwester seiner Freundin angeklagt.
John Schneider
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Der Mord-Angeklagte Lion K. (21).
Sven Hoppe/dpa 2 Der Mord-Angeklagte Lion K. (21).
Ermittler der Polizei sind am Tatort zugange.
Matthias Balk/dpa 2 Ermittler der Polizei sind am Tatort zugange.

Was am 15. Juni letzten Jahres in der Jutastraße passiert ist, hat die Nachbarschaft erschüttert. Ein Mann, Lion K. (21), hatte in der Wohnung der Familie seiner Freundin, die sich von ihm trennen wollte, mit einem Küchenmesser ein Blutbad angerichtet.

Am Ende ist die Schwester der Freundin tot, ihr Bruder (15) und ihre Mutter sind schwer verletzt. Ärzte retten ihr Leben. Auch der Hund der Familie, "Jack", wird von dem Messerstecher angegriffen und getötet. Seine Freundin war zum Zeitpunkt der Tat gar nicht zu Hause. Nach der Tat läuft Lion K. stundenlang mit blutverschmierter Kleidung durch die Stadt. Bis ihn die Polizei aufgreift und festnimmt.

21-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Seit gestern muss er sich unter anderem wegen Mordes vor dem Landgericht verantworten. Die Richter werden auch zu klären haben, ob Lion K. vielleicht im Wahn zugestochen hat.

Groß und schlaksig, dunkler Kapuzenpulli, so kommt der 21-Jährige in den Gerichtssaal. Wenn er angesprochen wird, antwortet er mit leiser Stimme, wirkt in einigen Momenten verwirrt. Die Anklageverlesung verfolgt er mit gesenktem Kopf. Den Blickkontakt mit der Familie des Mordopfers, die ihm als Nebenkläger schräg gegenüber sitzt, vermeidet er dabei.

Der Mord-Angeklagte Lion K. (21).
Der Mord-Angeklagte Lion K. (21). © Sven Hoppe/dpa

Anwältin befürchtet "Stigmatisierung" des Angeklagten

Auf der Grundlage eines vorläufigen psychiatrischen Gutachtens kommt für Lion K. auch eine Unterbringung in Betracht, erklärt der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger.

Auf dieser Grundlage schließt der Richter dann die Öffentlichkeit aus. Begründung: Der Angeklagte soll die Gelegenheit bekommen, über eine etwaige Krankheit erzählen zu können, ohne fürchten zu müssen, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Der Ausschluss solle aber zunächst nur für die Schilderungen des Angeklagten gelten.

Die Verteidigerin von Lion K., Birgit Schwerdt, hatte sogar einen generellen Ausschluss beantragt. Sie fürchte, dass ihr Mandant andernfalls "stigmatisiert" werden könnte.

Ermittler der Polizei sind am Tatort zugange.
Ermittler der Polizei sind am Tatort zugange. © Matthias Balk/dpa

Hat Lion K. seine Freundin geschlagen und vergewaltigt?

Bei der Verlesung der Anklage ist die Öffentlichkeit aber noch zugelassen. Die Staatsanwältin wirft dem Heranwachsenden nicht nur das Blutbad vom 15. Juni 2018 vor. In den Tagen davor soll Lion K. seine Freundin geschlagen und zwei Mal vergewaltigt haben.

Dazu kommen noch andere Körperverletzungsdelikte. So soll er bereits im Jahr 2017 einen Bekannten angegriffen haben, weil dieser der Freundin von einem Bordellbesuch des Angeklagten berichtet hatte.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Bis zum 29. Januar sind bislang noch neun Verhandlungstage geplant.

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