Neuhausen: Radlerin schneidet Linienbus – zwei Verletzte

Offenbar durch ihre unvorsichtige Fahrweise hat eine Radlerin einen Linienbus zur Vollbremsung gezwungen und fuhr davon. Nun sucht sie die Polizei.
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Der 34-jährige Busfahrer legte eine Vollbremsung hin, um der Radlerin auszuweichen. (Symbolfoto)
Der 34-jährige Busfahrer legte eine Vollbremsung hin, um der Radlerin auszuweichen. (Symbolfoto) © MVG

Neuhausen - Eine Radlerin hätte am Donnerstag fast einen Unfall mit einem Linienbus verursacht – und fuhr dann anscheinend davon, ohne sich noch einmal umzusehen. Das meldet die Polizei am Freitag.

Neuhausen: Radlerin überfährt rote Ampel

Die mit einer roten Jacke bekleideten Fahrradfahrerin war auf einem dunklen Rad auf dem Fahrradweg der Arnulfstraße unterwegs. Sie überfuhr eine rote Ampel und zwang so einen Linienbus der Linie 63, der gerade abbiegen wollte, zur Vollbremsung. Dabei stürzten zwei 35-jährige Münchnerinnen im Bus und verletzten sich leicht, wie die Polizei am Freitag mitteilt. Beide wurden vom Rettungsdienst zur ambulanten medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. 

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Die Münchner Verkehrspolizei ermittelt und bittet um Mithilfe.


Zeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise zur unfallflüchtigen Radfahrerin machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen.

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66 Kommentare
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  • Wickie712 am 07.05.2022 23:36 Uhr / Bewertung:

    Wurd § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO geprüft?
    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

  • Lackl am 07.05.2022 19:47 Uhr / Bewertung:

    Es gehört prinzipiell eine Verordnung her, dass Radl über Kreuzungen zu schieben sind. Dann gibts auch kaum mehr Tote und Verletzte.

  • Wickie712 am 07.05.2022 23:27 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lackl

    Sie halten sich bestimmt auch § 11 StVO

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