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Wegen "Canada Goose"-Jacke: 17-jähriger mit Elektroschocker erpresst

Zwei Jugendliche (beide 17) bedrohen in der Nacht auf Samstag einen 17-Jährigen mit einem Elektroschocker und nehmen ihm seine teure Daunenjacke ab. Die Polizei kann sie kurz darauf schnappen.
Hüseyin Ince
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Mit einem Elektroschocker bewaffnet beklauten zwei 17-jährige einen anderen Jugendlichen . (Symbolbild)
Mit einem Elektroschocker bewaffnet beklauten zwei 17-jährige einen anderen Jugendlichen . (Symbolbild) © Rainer Jensen/dpa

Neuhausen - Es war schon späterer Freitagabend in Neuhausen, kurz vor 23 Uhr, als ein Jugendlicher seine teure Jacke anzog und eine Runde rausgegangen ist. Doch diese Jacke, Marke Canada Goose, ist so teuer, dass sie zwei anderen Jugendlichen aufgefallen ist, beide ebenfalls 17 Jahre alt.

Neuhausen: Mit Elektroschocker bedroht und Jacke geklaut

Das Duo näherte sich nun dem Jugendlichen mit der teuren Jacke. Parka dieser Marke können bis zu 1.500 Euro kosten. Einer der beiden zog einen Elektroschocker hervor. Um zu demonstrieren, dass das Gerät echt ist, betätigte er den Schocker, so dass kurz ein Funken schlug, deutlich sichtbar in der Dunkelheit der Nacht.

Der überfallene 17-Jährige zog seine Jacke nun widerwillig aus. Das Duo mit Elektroschocker lief zunächst davon. Als aber der Ausgeraubte die Polizei rief, hatte die Sofortfahndung Erfolg. Beide Jugendlichen konnten gefasst werden. Wie beschrieben, hatten sie einen Schocker und auch die teure Beute dabei.

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Nachdem die Personalien festgestellt worden waren, übergaben die Beamten die Minderjährigen ihren Eltern. Mehrere Anzeigen sind gestellt: Raub, Bedrohung, Erpressung und auch Verstoß gegen das Waffengesetz. Elektroschocker darf man nicht bedingungslos mitführen.

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36 Kommentare
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  • Dimpfe am 09.01.2023 06:38 Uhr / Bewertung:

    "übergaben die Beamten die Minderjährigen ihren Eltern" - immer wieder der gleiche Fehler!

    Wenn es um Wahlen (EU-Parlament etc.) geht, sollen 16-Jährige wählen dürfen, weil sie angeblich schon reif genug dazu sind. Wenn es um Straftaten und Verbrechen geht gilt generell bis zu 18. Lebensjahr das Jugendstrafrecht, das noch bis zum 21. Lebensjahr angewendet werden kann, wenn "Unreife" festgestellt wird.

    Also was denn nun? Reif genug, um mit 16 zu Wählen oder mit 17 zu unreif um zu erkennen, dass "Raub" eine Straftat ist?

  • Hanswurst am 09.01.2023 09:09 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dimpfe

    "übergaben die Beamten die Minderjährigen ihren Eltern" - immer wieder der gleiche Fehler!"
    Nochmal: es gibt einen Unterschied zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft.
    Also ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jeder Beschuldigte bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft sitzt.

  • Durchblicker am 09.01.2023 19:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hanswurst

    Ich schon

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