Neues Gesetz - neue Fragen

Was hat sich rechtlich und praktisch für Patienten geändert, seit das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten ist? Zwei Experten klären Interessierte auf.
Almut Ringleben |
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Altstadt - Das Patientenrechtegesetz ist seit Februar 2013 in Kraft. Es enthält einige alte und einige neue Vorschriften für die Rechte und Pflichten beim Umgang von Ärzten oder Psychotherapeuten auf der einen und Patienten auf der anderen Seite.

Dabei stellen sich viele Fragen: Wird durch das neue Patientenrechtegesetz die Stellung der Patienten gestärkt? Stehen Behandler nun mehr in der Haftung als bisher? Wird das Arzt-Patient-Verhältnis durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen allzu sehr verrechtlicht?

Diese und andere Fragen beantwortet die Veranstaltung "Das neue Patientenrechtegesetz und seine Auswirkungen im Bereich ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlung", organisiert von Netzwerk Psychiatrie München.

Zwei Referenten - Dr. Werner Klughardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter der Hochschule Neu-Ulm und Dr. Jürgen Thorwart, Diplom-Psychologe, Diplom-Sozialpädagoge, Psychologischer Psychotherapeuten / Psychoanalytiker- nehmen sich dieser Thematik an. Während Dr. Klughardt die rechtlichen Grundlagen allgemeinverständlich darstellt, wird Dr. Thorwart einige praktische Konsequenzen für Patienten und Behandler im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie erläutern.

Zeit: Dienstag, 1.Oktober 2013, um 19 Uhr.

Ort: Evangelische Stadtakademie, Herzog-Wilhelm-Straße 24 (Nähe Sendlinger Tor).

Eintritt: 5 Eiro, ermäßigt 3 Euro.

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