Neuer Paragraf: Grapscher verurteilt

Ein 27-Jähriger hat in der Kaufinger Straße eine Frau begrapscht. Er bekommt eine Geldstrafe.
von  John Schneider
Gefesselt: Der Grapscher wird in den Gerichtssaal geführt.
Gefesselt: Der Grapscher wird in den Gerichtssaal geführt. © jot

Neuland für die Münchner Justiz: Sexuelle Belästigung als Straftatbestand gibt es erst seit dem Inkrafttreten des neuen Sexualstrafrechts im November 2016. Gestern ging im Justizzentrum nun einer der ersten Prozesse zum Paragrafen 184i über die Bühne.
Mit einer Haft bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe wird jetzt jemand bestraft, der "eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt". So steht es im neuen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der auch als Reaktion auf die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht 2015 verabschiedet worden war.

Ali B. (27, Name geändert) hat genau das getan. Am 15. April fasste er in der Fußgängerzone einer Frau über der Hose in den Intimbereich. Die Touristin aus Italien empfand das laut Anklage als "unangenehm, vulgär und ekelerregend".

Die Frau hatte sich gerade mit ihren Enkeln auf der Kaufinger Straße aufgestellt. Ihre Tochter sollte ein Foto machen. Da griff Ali B. zu. Das Opfer schubste ihn dann weg, winkte die Polizei heran.

Vor den Augen der Familie

Die Tat war laut Ankläger bedrohlich, habe die Frau stark verängstigt. Ali B. habe sie vor den Augen der Familie sexuell belästigt. Eine Polizistin erklärt als Zeugin, dass das Opfer empört gewesen sei: "Der Vorfall war für sie beschämend."

Wichtig für Staatsanwalt Markus Michl: Mit dem neuen Paragrafen wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung besonders herausgestellt. Er fordert eine harte Strafe: sechs Monate Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Verteidiger Stefan Korn hält dagegen: Sein Mandant räumedie Tat doch ein, schäme sich.

Das Urteil von Amtsrichter Kai Dingerdissen: 120 Tagessätze à 10 Euro, also 1.200 Euro.

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