Neue Wertstoffinsel in der Haidparksiedlung

Schwabing-Freimann - Die CSU-Stadträte Josef Schmid und Richard Quaas haben im Stadtrat beantragt, dass die geplante Wertsoffinsel gegenüber der Kieferngartenstraße 55 in der Kieferngartensiedlung dort nicht erreichtet wird, sondern stattdessen ein geeignerter Standort in der Haidparksiedlung gesucht wird.
Falls dort keine oberirdische Lösung möglich wäre, soll eine Containeranlage mit Unterflurcontainer eingerichtet werden. Die Stadträte begründen den Antrag damit, dass in der Kieferngartensiedlung und in der Haidparksiedlung die Wertstoffinseln und Containeranlagen sehr ungleichmäßig verteilt sind. Obwohl in beiden Wohngebieten etwa gleich viele Bürger wohnen, gebe es in der Kieferngartensiedlung schon drei Standorte, in der Haidparksiedlung aber keinen einzigen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb plant jetzt in der Kieferngartensiedlung an der Kieferngartenstraße einen weiteren Standort, weil der Bedarf gegeben ist und sich in der Haidparksiedlung kein Standort anbietet. Die Antragssteller finden allerdings, dass ein weiterer Standort in der Kieferngartensiedlung die Entsorgungsstituation in der Haidparksiedlung nicht verbessern kann. Die Bewohner dort müssten mit dem Auto ihren Recycling-Müll entsorgen. Dies reduziere die Akzeptanz erheblich. Deshalb ist es nach Ansicht der Stadträte notwendig und sinnvoll eine Containeranlage in der Haidparksiedkung einzurichten. Sollte dort tatsächlich keine oberirdische Lösung möglich sein, müsste ein Unterflurcontainer eingerichtet werden.
Jetzt hat Kommunalreferent Axel Markwardt geantwortet. Lesen Sie hier die Antwort im Wortlaut:
1. Allgemeines zur Verpackungsentsorgung
Bedauerlicherweise ist eine gewünschte Containerinsel ebenso schwierig neu zu installieren, wie einen bestehenden Standort zu verlegen oder ersatzlos aufzulösen. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Landeshauptstadt München – wie übrigens jede andere entsorgungspflichtige Gebiebtskörperschaft in der gesamten Bundesrepublik Deutschland auch – seit 1991 aufgrund der Privatisierung der Wertstoffsammlung keinerlei Zugriff mehr auf die Verpackungen und ihr Sammelsystem innehat.
Im Jahr 1991 erließ die damalige Bundesregierung die Verpackungsverordnung (VerpackV), die den Handel, der die Verpackungen in Verkehr bringt, auch für deren Entsorgung verantwortlich machte. Zu diesem Zweck gründete sich zum damaligen Zeitpunkt ein privates Unternehmen – die DSDGmbH – Der Grüne Punkt – welches die Einsammlung und Verwertung der Verpackungen für den Handel und die Verpackungshersteller übernahm. Bereits im März 1993 musste die Landeshauptstadt München aufgrund der Gesetzgebung ihr bis dahin in Eigenverantwortung betriebenes Containersystem an die DSD-GmbH abgeben.
Mittlerweile haben sich neun duale Systeme am Markt etabliert. Diese bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgabe in München derzeit zweier Entsorgungsfirmen, der Firma Wittmann Entsorgungswirtschaft und der Firma REMONDIS. Beide Firmen sind nicht Auftragnehmer der Stadt sondern ausschließlich Auftragnehmer der dualen Systeme. Es besteht kein irgendwie geartetes Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern der dualen Systeme und der Stadt München. Insbesondere ist auch festzuhalten, dass den Systembetreibern, bzw. deren Subunternehmern die alleinige Auswahl der Standorte obliegt.
Diese Rechtssituation führt letztlich auch dazu, dass konkrete Vorschläge zu neuen Standplätzen aus der Bürgerschaft oder der Stadtverwaltung inklusive der Bezirksausschüsse vom AWM stets an die Betreiberfirmen der dualen Systeme weitergegeben werden müssen. Dennoch bemüht sich der AWM – seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt München bewusst – jeden Vorschlag bereits im Vorfeld auf seine Genehmigungsfähigkeit hin abzuprüfen und den Firmen diesen Standort näher zu bringen.
2. Standortsuche in der Haidparksiedlung
Im Fall Haidpark hat die Landeshauptstadt München mehrmals selbst versucht, Standorte zu finden und sogar die Parkbuchten im südlichen Teil des Admiralbogens den Firmen als mögliche Aufstellorte vorgeschlagen. Da sich jedoch die Wohnbebauung sehr nah an diesen geplanten Plätzen befindet und gerade nur der Mindestabstand von 12 Metern zur Wohnbebauung eingehalten werden kann, haben die Betreiberfirmen diese Standorte bereits im Vorfeld abgelehnt. Die Landeshauptstadt München – der AWM – kann eine Antragstellung aber nicht mit Verwaltungszwang oder anderen rechtlichen Mitteln durchsetzen.
Ein Antrag der Betreiberfirmen ist jedoch in jedem Fall zwingend erforderlich, da es sich bei den Sondernutzungsgenehmigungen um sogenannte mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakte handelt, die nur dann zustande kommen können, wenn ein Antrag der antragsbefugten Betreiberfirma vorliegt. Ein Handeln von Amts wegen ist somit ausgeschlossen und bedingt bereits durch fehlerhaftes Verwaltungsverfahren die Rechtswidrigkeit des künftigen Verwaltungsaktes gemäß Art. 22 Satz 2 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Weiterhin kann die Landeshauptstadt München auch nicht durchsetzen, dass überhaupt von einer Genehmigung Gebrauch gemacht wird. In der Vergangenheit ist es vielfach vorgekommen, dass von der Landeshauptstadt München genehmigte Containerstandorte von den Firmen niemals aufgestellt und auch nicht gewünscht wurden. Der Landeshauptstadt München blieb somit schlussendlich nichts anderes übrig, als die Genehmigung zu widerrufen.
3. Aufstellung einer Containerinsel gegenüber Kieferngartenstraße 55
Der AWM bedauert, dass Sie den vorgeschlagenen Standort Am Admiralbogen/ Kieferngartenstraße (am Kiefernwald), welcher im Genehmigungsverfahren bisher von sämtlichen Stellen als geeignet betrachtet wurde, ablehnen. Sogar der Bezirksausschuss hat der Einrichtung des Wertstoffcontainerstandortes an dieser Stelle einstimmig zugestimmt.
Nachdem bereits mehrere Bürger des Haidparkes in ihrer Umgebung eine Containerinsel wünschen und keinerlei rechtliche Gründe gegen diesen Standort sprechen, wird der AWM hier eine Genehmigung erteilen. Insgesamt gilt, dass eine Standplatzdichte von einem Standplatz pro 1.000 – 2.000 Einwohner vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen empfohlen wird. In hochverdichteten Räumen – wie es in Neubaugebieten häufig vorkommt – darf von diesem Richtwert nach oben hin abgewichen werden, so dass auch hier eine Wertstoffinsel pro 3.000 Einwohner als angemessen gilt.
4. Errichtung einer Unterflurcontaineranlage in der Haidparksiedlung
Das Kommunalreferat bereitet derzeit eine Stadtratsvorlage vor, um Regeln für den künftigen Einbau von Unterflurcontainern nicht nur in besonderen Neubaugebieten – wie der Messestadt Riem – zu entwickeln. Unabhängig von diesem Grundsatzbeschluss wird künftig eine Unterflurcontaineranlage auch nur unter strikter Einhaltung eines Kriterienkataloges erfolgen können, um sicher zu stellen, dass der kostspielige Einbau von Unterflurcontainern nachvollziehbar und transparent unter Einhaltung des Gerechtigkeitsprinzips erfolgt, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Sollte sich der Stadtrat für eine Ausweitung von Unterflurcontainerinseln entscheiden, wird selbstverständlich auch die Entsorgungssituation in der Haidparksiedlung erneut einer Überprüfung unterzogen.