Neue Naturdenkmal-Verordnung: "Ein Skandal"

Hat die Stadt kein Interesse am Baumschutz? Der Bund Naturschutz wirft der Unteren Naturschutzbehörde Versäumnisse vor und fordert, dass nachgearbeitet wird.
von  AZ
So sieht es aus, das Naturdenkmal-Zeichen.
So sieht es aus, das Naturdenkmal-Zeichen. © Frank Krönke/BN

Altstadt - Der Bund Naturschutz ist entsetzt: Bei einer Überarbeitung der Naturdenkmal-Verordnung wurde kein Vorschlag des BN berücksichtigt. Der BN sieht darin die Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände verletzt und fordert, dass das ganze Verfahren neu aufgerollt wird.

Wer kennt sie nicht die besonders imposanten Bäume in der Stadt, versehen mit dem grünen Naturdenkmalschild? Zuständig für die Ausweisung dieser Naturdenkmäler ist in München die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der LHM, die gesetzliche Grundlage dazu bildet das Bundesnaturschutzgesetz. Im Jahr 2009 machte sich die UNB daran, Liste der ausgewiesen Naturdenkmäler zu überarbeiten. Der BUND Naturschutz in München (BN) hatte dazu als anerkannter Naturschutzverband 31 weitere besonders schutzwürdige Bäume für die Aufnahme in die Naturdenkmalliste vorgeschlagen.

Jetzt, fünf Jahre später, habe die UNB auf die Vorschläge des BN reagiert, heißt es in einer Mitteilung des BN. "Das Ergebnis ist schockierend: Kein einziger der vom BN vorgeschlagenen Bäume wurde berücksichtigt."

Mit der Neufassung der Naturdenkmalliste sei zwar die Anzahl der Naturdenkmäler von 83 im Jahr 1996 auf 99.2011 gestiegen, die Zahl der geschützten Bäume sei mit 183 allerdings gleich geblieben.

„Naturdenkmäler sind unsere schönsten, wertvollsten und wichtigsten Bäume. Ihr Erhalt ist entscheidend für das Gesicht der Stadt", sagt Martin Hänsel, stellvertretender BN-Geschäftsführer. "Trotzdem weigert sich die Stadt viele der wichtigen Bäume als Naturdenkmal zu schützen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht die Bedeutung dieser Schöpfungen der Natur für die Stadt entscheidend ist, sondern ein zu magerer Stellenplan, das Handeln bestimmt.“

Die Stadt habe es nicht nur versäumt, den wertvollsten und eindrucksvollsten Bäumen in München einen würdigen Schutzstatus zu verleihen und ihren Erhalt dauerhaft zu sichern, so der BN.

Die vom Bundenaturschutzgesetz gegebene Möglichkeit, Quellbiotope, Gesteinsformationen oder andere Besonderheiten ebenfalls als Naturdenkmäler auszuweisen, sei ebenfalls nicht genutzt worden. Trotzdem heiße es von offizieller Seite zur neuen Naturdenkmal-Verordnung: „… Dies stellt nach Ansicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung ein vorzeigbares Ergebnis dar.“

Hänsel ist sauer: „Wenn der Mangel ein vorzeigbares Ergebnis sein soll, dann belibt mir glatt die Spucke weg. Die Stadt wird ihrem selbstgesetzten Ziel, Bundeshauptstadt der Biodiversität werden zu wollen, einmal mehr auf dramatische Weise nicht gerecht.“

Besonders pikant findet er die Begründung der Stadt, warum Vorschläge des BN nicht berücksichtigt wurden.

Trotz fristgerechter Stellungnahme des BN heiße es dazu im aktuellen Schreiben der UNB: „Zahlreiche Vorschläge konnten seinerzeit wegen des bereits fortgeschrittenen Verfahrensstandes nicht mehr berücksichtigt werden, da es ansonsten nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich gewesen wäre, das ganze zeitaufwändige Verfahren von vorne zu beginnen.“

„Mit diesem Vorgehen setzt die Stadt München die im Naturschutzrecht vorgeschriebenen Mitwirkungsrechte der anerkannten Naturschutzverbände faktisch außer Kraft. Das ist ein Skandal. Wir fordern eine Wiederaufnahme des gesamten Verfahrens“ sagt Hänsel.

 

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