Nachgefragt - und in U-Haft
Ludwigsvorstadt - Der Mann gab an, zuletzt in Polen in Haft gewesen zu sein. Deswegen konnte er einen Termin vom 17. Juli 2012 bei der Bundespolizei nicht wahrnehmen.
Er wollte nun nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik wissen, was aus der Sache vom damals geworden sei.
Die Beamten erfuhren bei der Überprüfung, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft München I per Untersuchungs- und Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben worden war.
Zur Strafvollstreckung, weil er wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro, ersatzweise zu 15 Tagen Haft, verurteilt worden war. Die Anordnung der Untersuchungshaft resultiere aus einem Vorfall vom 10. Juni 2012, als er mit einem 22-jährigen Deutschen am Ostbahnhof in eine körperliche Auseinandersetzung geraten war.
Mit knapp 2 Promille alkoholisiert trat, schlug und beleidigte er einen Mitarbeiter eines Schnellrestaurants.
Deswegen war er vor 15 Monaten auch als Beschuldigter vorgeladen worden. Der Mann wurde der Justizvollzugsanstalt zugeführt.