Münchner Hauptbahnhof: Sohn (22) schlägt Vater krankenhausreif

Ein blutiger Familienstreit hat am Münchner Hauptbahnhof am Freitagmorgen die Polizei alarmiert. Ein 22-Jähriger soll seinen Vater in einem Schnellrestaurant verletzt haben.
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Am Münchner Hauptbahnhof war der Streit eskaliert.
Bundespolizei Am Münchner Hauptbahnhof war der Streit eskaliert.

München - Für einen Polizeieinsatz am Münchner Hauptbahnhof hat am frühen Freitagmorgen (gegen 01.45 Uhr) ein 22-jähriger Mann gesorgt. Er soll nach Angaben der Bundespolizei seinen Vater dort in einem Schnellrestaurant krankenhausreif geschlagen haben. 

Der 47 Jahre alte Vater habe aus beiden Ohren und dem Mund geblutet, er sei zur Erstversorgung ins Krankenhaus gebracht worden, teilten die Beamten am Freitag mit - in der Klinik seien seine Wunden genäht worden. 

Vorausgegangen war der Prügelei ein Streit zwischen Vater und Sohn, die beide alkoholisiert gewesen seien. "Die beiden Australier gerieten in einen Streit, in dessen Verlauf der Sohn seinen Vater zu Boden schubste. Dort schlug er mit Fäusten weiter auf ihn ein", so die Bundespolizei.

Streit eskaliert - Polizei muss Vater und Sohn trennen 

Als die Polizei eingetroffen sei, habe sich die Situation "beruhigt", so die Beamten, die beiden Streithähne seien in ein benachbartes Hotel gegangen, in dessen Eingangsbereich es allerdings erneut zur Auseinandersetzung gekommen sei.

Vier Zeugen und Polizisten vor Ort konnten die beiden Männer trennen. 

"Der Sohn musste auf die Dienststelle der Bundespolizei folgen, wo ein Atemalkoholwert von 1,74 Promille gemessen wurde", so die Beamten.

Nach Prügelei: Familie muss 1.000 Euro zahlen

Die Prügelei kommt die Familie teuer zu stehen: "Die Staatsanwaltschaft ordnete für den 22-Jährigen eine Sicherheitsleistung von 1.000 Euro an." Aber, so die Polizei: "Diese bezahlte kurioserweise wenig später der an Ohren und Mund genähte und wieder aus dem Krankenhaus entlassene Vater, der seinen Sohn auf der Wache abholte.

Der Vater sei mit 1,94 Promille alkoholisiert gewesen, so die Bundespolizei. Gegen die beiden Männer, die an der Ostküste Australiens daheim seien, werde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. 

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